• Hallo an alle Studierenden,

    Sitze gerade an STW 11 Fallgruppe 3 und kann mich nicht so recht entscheiden.

    Aufgabe:
    Anton verkauft notarielle beeurkundet an eine AG ein Grundstück im Wert von 450.000 €. Im gleichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass die AG ihm eine Eigentumswohnung im Wert von 320.000 € und 130.000 € in Bar zahlt.

    Also: Grundstück und Eigentumswohnung unterliegen der Gewerbesteuer.
    Das bedeutet, dass diese beiden Summen die Bemessungsgrundlage sind.

    oder

    soll das ein Scheingeschäfft sein?

    Wer könnte mir einen Hinweis geben?

    Huschi :confused:

  • Hallo,
    schreib doch mal den ganzen Code des Heftes rein. Denke, daß ich Dir helfen kann, habe das schon hinter mir. Mein Abschluß ist durch.

    LG
    herby