Hallo an alle Studierenden,
Sitze gerade an STW 11 Fallgruppe 3 und kann mich nicht so recht entscheiden.
Aufgabe:
Anton verkauft notarielle beeurkundet an eine AG ein Grundstück im Wert von 450.000 €. Im gleichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass die AG ihm eine Eigentumswohnung im Wert von 320.000 € und 130.000 € in Bar zahlt.
Also: Grundstück und Eigentumswohnung unterliegen der Gewerbesteuer.
Das bedeutet, dass diese beiden Summen die Bemessungsgrundlage sind.
oder
soll das ein Scheingeschäfft sein?
Wer könnte mir einen Hinweis geben?
Huschi :confused:
Stw11
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Huschi -
12. Juni 2008 um 20:45 -
Erledigt
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Hallo,
schreib doch mal den ganzen Code des Heftes rein. Denke, daß ich Dir helfen kann, habe das schon hinter mir. Mein Abschluß ist durch.LG
herby