Rechtslage? -Arbeitsrecht

  • Hallo Kollegen,
    ich habe hier einen Fall und hätte gerne Eure Meinung gehört:
    eine 52 jährige Arbeiterin fängt am 1.08.07 eine Saisonarbeit an; Saisonende 15.02.08.
    Am 24.01.08 wird ihr von der Abteilungsleiterin und ( Betriebsratsvorsitzende in einer Person) eröffnet, dass sie einen 2 Jahresvertrag mit Absegnung auf der Betriebsratssitzung (ein Tag vorher)erhält.
    Am 29.01.08 hat die Arbeiterin einen Arbeitsunfall.
    (Der Arbeitsschutz hat Ermittlungen aufgenommen, was letztendlich auch zu der Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung führt.)
    Den 2 Jahresvertrag hat die Arbeiterin nicht erhalten. Man hat ihr vielmehr einen bis zum 31.07.08 befristeten Arbeitsvertrag gegeben. Als Befristungsgrund ist in diesem befristeten Arbeitsvertrag angegeben"Urlaubsvertretung".
    Sie hat regelmäßig Kontakt mit zu ihrer Abteilungsleiterin gehalten und ist bis zum heutigen Tag krank geschrieben, weil die Handverletzung so schwer ist, das der linke Zeigefinge nicht bewegt werden kann und er könnte steif bleiben.
    Als sie Freitag vor Pfingsten wieder inder Firma anrief, teilte ihr die Abteilungsleiterin mit, dass sie, die Abteilungsleiterin, von ihr enttäuscht sei, weil sie gegenüber einer Kollegin geäußert hätte, ob man wirklich Vertrauen zu der Betriebsratsvorsitzenden haben könne, wenn sie gleichzeitig Abteilungsleiterin sei.Sie hat ihr dann angekündigt, dass sie den 2-Jahresvertrag nicht erhalten würde.
    Rechtlich ist meines Erachtens der befristete Arbeitsvertrag unwirksam. Die Unwirksam eines befristeten Arbeitsvetrages führt dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. In dem befristeten Arbeitsvertrag ist als Befristungsgrund angegeben "Urlaubsvertretung". Grundsätzlich ist es möglich, eine Befristung wegen einer Urlaubsvertretung vorzunehmen. Bei ihr war jedoch zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages bereits klar, dass sie während der Befristung bis zum 31.07.08 aufgrund des erlittenen Arbeitsunfalles nicht arbeiten würde. Es war damit klar. dass sie faktisch keine Urlaubsvertretung vornehmen konnte.
    So nun seid Ihr dran, wäre toll, wenn ich von Euch eine Antwort erhalte, ob ich mit meiner Meinung einiger Massen richtig liege?:confused::)

    Viele Grüsse Tiffie.

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