Frage zu Leasingverträge

  • Also, hab mal zwei kurze Fragen :rolleyes:

    Operating Leasing:
    Investitionrisiko bleibt beim Leasinggeber und Erhaltungsrisiko liegt auch beim Leasinggeber.
    Meine Frage: trifft diese Aussage zu?

    Finanzierungsleasing:
    Erhaltungsrisiko, sowie Investitionsrisiko liegt beim Leasingnehmer. Leasinggeber trägt das Finanzierungsrisiko.
    Meine Frage: trifft diese Aussage zu?

    Das sind meine Notizen aus der Vorlesung. Ich bin das grad am durcharbeiten und frag mich ob das so richtig ist.

    Danke schonmal,
    viele Grüße
    Nadia

  • 1. Stimmt, da es sehr einem normalen Mietverhältnis nach § 553 BGB ähnelt.

    2. Stimmt [1]

    Hm, gehört das nicht eher in den ReWe Bereich? Wenn ja, verschieb es selbst mal.

    ---
    [1]Busse, Dr. F.-J.: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 5. völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, München Wien, 2003, S. 783 ff.

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  • ne, für mich gehört es da nicht hin, da wir das in Verbindung mit Verbraucherschutzrecht behandelt haben und meine Fragen passen ja auch zum rechtlichen Aspekt.
    Danke aber für deine Antwort, hab es gestern noch mit einer Freundin verglichen und wusste schon das es stimmt ;)