hallo ihr.
könnt ihr mir bei ein paar fragen helfen? hab schon einiges gelöst aber bei diesen komm ich einfach nicht weiter
6.
Entscheiden sie, ob die folgenden versicherungsbeiträge zu den sonstigen vorsorgeaufwendungen i.s.d.§ 10 abs. NR 3 estg gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.
a.) KFZ haftpflichtversicherung 300€
b.) kfz teilkasko versicherung 250€
c.) rechtsschutzversicherung 100€
d.) freiwillige krankenversicherung 1.000€
e.) hausratsversicherung 100€
f.) arbeitslosenversicherung 700€
g.) pflegeversicherung 500€
7.
der ledige angestellte a war im kalenderjahr 2006 rentenversicherungspflichtiger arbeitnehmer und bezog einen arbeitslohn von 20.000 € wie hoch ist die vorsorgepauschale des angestellten a nach § 10 estg für das Kalenderjahr 2006?
10.
der verheiratete angestellte a hat im kalenderjahr 2006 einen arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen rentenversicherung i.h.v. 12.000€ entrichtet. dazu hat er einen steuerfreien arbeitgeberanteil in derselben höhe bekommen. seine ehefrau war nicht berufstätig.ermitteln sie bitte die abzugsfähigen sonderausgaben nach der höchstbetragsberechnung i.s.§10 abs 3 estg.
11.
der steuerpflichtige a ,ledig hat im kalenderjahr 2006 einer politischen partei einen beitrag i.h.v. 120€ geleistet.in welcher höhe und form wirkt sich dieser parteibetrag bei der einkommensteuerveranlagung aus?
Stw01N
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Kathy1234 -
23. Mai 2008 um 22:00 -
Erledigt
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Hast Du`s schon rausgefunden? Ansonsten, welche Lösungsansätze bringst Du?
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aufgabe 7
[FONT=Times New Roman, serif]1. Teilbetrag: 11% von 20.000 € = 2.200 € aber höchstens 1.500 €[/FONT] [FONT=Times New Roman, serif]
2. Teilbetrag: 19,5 % von 20.000 € = 3.900 €[/FONT]-
[FONT=Times New Roman, serif] davon 50 % = 1.950 €[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] davon 2006: 24 % = 468€[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] ----------[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] Vorsorgepauschale gesamt: 1.968 €[/FONT]
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[FONT=Times New Roman, serif]10.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Arbeitnehmeranteil 12.000,00 € + steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 € = 24.000,00 €
Höchstbetrag bei zusammenveranlagten Ehegatten: 40.000,00 €
62% von 24.000.00 € 14.880,00 €[/FONT]
- [FONT=Times New Roman, serif]steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 €[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] ---------------
abzugsfähige Sonderausgaben 2.880,00 €[/FONT]
- [FONT=Times New Roman, serif]steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 €[/FONT]