Hallo ich bin gerade dabei mich ein wenig zum Thema latente Steuern einzuarbeiten und habe folgende Frage, bzw. hoffe jemand kann mir da helfen.
Ausgangslage: Eine GmbH hat ein neues Zweigwerk errichtet und möchte die dort angefallenen Personalschulungsaufwendungen in Höhe von EUR 1.200.000 zur Herstellung eines konstanten Gewinnausweises nach §269 HGB aktivieren, da im Folgejahr mit einem ungewöhnlich hohem Ergebnis gerechnet wird. Da das aber gem § 5 Abs 2EStG steuerrechtl. nicht zulässig ist besteht gem §274 Abs. 1 die Pflicht eine Rückstellung für passive latente Steuern zu bilden.
So und jetzt zu meiner Frage:
Nach § 282 HGB sind die gem §269 HGB ausgewiesenen Beträge in jedem folgenden Geschäftsjahr zu minestens 25% durch Abschreibung zu tilgen.
heißt das, wenn ich im ersten Jahr 75% abgeschrieben habe muss ich auch 75% der gem §274 Abs1 dafür gebildeten Steuerrückstellung auflösen?
Bzw. anders gefragt, ich kann in so einem Fall von den Steuerrückstellungen immer nur den Teil auflösen der der Höhe meiner Abschreibung des Betrages gem. §269 entspricht?:autsch:
Vielen Dank!
Latente Steuern
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Charlow -
22. Mai 2008 um 19:15 -
Erledigt
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Hallo in nem anderen Zusammenhang hätte ich auch noch ne Frage,
und zwar geht es um die Korrektur der Umsatzsteuer gem § 17 Abs. 2 UStG i. v. m. R 223 Abs. 5 UStR.
Kann ich die Ust bereits bei Antragsstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Kunden
oder
erst nach der Eröffnung bzw. Ablehnung mangels Masse, korrigieren??
Vielen Dank!