Überschuldete Menschen dürfen nicht noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden

    • Offizieller Beitrag

    Überschuldete Menschen, die eine Verbraucherinsolvenz anstreben, werden sich künftig mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen. Ziel des Regierungsentwurfs zur Insolvenzordnung, der bereits Gegenstand einer kontroversen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages war, ist es, das Verfahren grundsätzlich zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Dies wird von der Schuldnerberatungspraxis durchaus begrüßt. Doch es gibt auch Kritik an dem Vorhaben. Denn überschuldete Personen sollen künftig wieder in die eigene, aber "leere" Tasche greifen, um ihren Rechtsanspruch auf einen neuen Start ohne Schulden verwirklichen zu können.

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