Bewertung

  • Hallo,


    ich habe 2 Fragen bzgl. der Bewertung des Anlagevermögens:

    1.) 01: Ein unbebautes Grundstück, Gesamtfläche 1.500 m², AK 45.000 €
    02: Veräußerung von 700 m² zu 24.500 €
    Zum Ende des Jahres 02 könnte der Mandant das Restgrundstück für 38,00 € pro m² veräußern. Wie muss ich das alles buchen?

    2.) Maschine X - AK 700 €, Wertverlust: Maschine X - Wiederbeschaffungskosten 50 €, Wertsteigerung - Maschine X Wiederbeschaffungskosten 600 €. Das ich von den AK auf die 700 € abschreiben muss, ist mir klar aber wie sieht es mit den 600 € aus? - Kann ich nur auf die 600 € zuschreiben oder muss ich auf die ursprünglichen AK zuschreiben?


    Vielen Dank im Voraus!

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  • Es dürfen nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden, dh. was nicht verkauft wurde, darf auch nicht zugebucht werden. Für Aktiva gilt allerdings das Niederstwertprinzip, dh. nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden. (Wenn in 2 die Wiederbeschaffungskosten nicht wären, mit denen ich nichts anfangen kann, würde ích auf 600 runtergehen)
    Gruß Dörte

    :hae: