Hallo,
ich habe 2 Fragen bzgl. der Bewertung des Anlagevermögens:
1.) 01: Ein unbebautes Grundstück, Gesamtfläche 1.500 m², AK 45.000 €
02: Veräußerung von 700 m² zu 24.500 €
Zum Ende des Jahres 02 könnte der Mandant das Restgrundstück für 38,00 € pro m² veräußern. Wie muss ich das alles buchen?
2.) Maschine X - AK 700 €, Wertverlust: Maschine X - Wiederbeschaffungskosten 50 €, Wertsteigerung - Maschine X Wiederbeschaffungskosten 600 €. Das ich von den AK auf die 700 € abschreiben muss, ist mir klar aber wie sieht es mit den 600 € aus? - Kann ich nur auf die 600 € zuschreiben oder muss ich auf die ursprünglichen AK zuschreiben?
Vielen Dank im Voraus!