Hallo
Ich habe folgende Frage:
Ein Azubi bekommt wegen wiederholten Fehlverhalten, wie zu Spät kommen, Fernbleiben von der Berufsschule usw. eine Abmahnung.
Nach einiger Zeigt bekommt Sie wieder einen Rückfall und sie verhält sich erneut so. kann die Chefin 5 Wochen, nachdem sie von dem Rückfall erfahren hat (weil sie ihren Jahresurlaub genommen hat), die Auszubildende ordentlich kündigen?
Ich meine die Vorraussetzungen für eine ordentliche Kündigung wurden ja eingehalten. Sie hat eine Abmahnung erhalten. Und das Fehlverhalten, was in der Abmahnung angemahnt wurde, ist wieder aufgetreten. Aber wie ist das mit den 5 Wochen? Sie hätte die Auszubildende dann noch vor Ihrem Urlaubsantritt kündigen müssen oder?
Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße, Franzi