Wer kann mir bei folgender Aufgabe helfen:
A ist Unternehmer aus MAinz und betreibt ein Kosmetikstudio. Er ließ durch den niederländischen Bauunternehmer B (Amsterdam) PKW-Einstellplätze errichten. B hat hierüber am 20.01.05 direkt nach Fertigstellung über die Pflasterarbeiten eine Rechnung über 34.600 euro gestellt. Der Rechnungsbetrag beinhaltet die ausgeführten Pflasterarbeiten sowie dei Lieferung der dazugehörenden Pflastersteine. Der Rechnungsbetrag wurde durch a noch im Januar 2005 überwiesen.
Kann mir jemand einen Denkanstoß geben.
Meine Ansätze sind wie folgt:
Umsatzart:sonstige Leistung nach § 3 Abs. 4 UStGZeitpunkt:im Zeitpunkt der Vollständigen Ausführung, hier am 20.01.05Ort:§3a Abs. 2 USTG nach dem Tätigkeitsort, hier Mainz
Umsatzsteuer STW07
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Monjakjamo -
17. April 2008 um 12:50 -
Erledigt
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Zu welcher Frage brauchst Du denn nen Denkanstoß oder wie lautet die Aufgabe?
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Also §3(4)UStG spricht aber von einer Lieferung und nicht einer so. Leistung. Damit wird auch der Ort nicht nach §3a ermittelt ... usw.