hallo, allerseits,
ich bin innais und beschäftige mich mit buchhaltung.
beim thema AfA bin ich auf geringwertige güter gestoßen, die seinerzeit bis zur grenze von DM 800 anschaffungwert nicht abgeschrieben werden mussten.
hat sich zwischenzeitlich die grenze geändert? sind es jetzt 400 €?
vielleicht kann mir jemand helfen?!