Hilfe !!!!!!
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben, wie ich diese Aufgabe lösen könnte:
Die aus 06 stammende zweifelhafte Kundenforderung von 11.900 EUR (inkl. 19% USt), die wir im Vorjahr zu 70 % wertberichtigt hatten, erscheint uns, da sich die wirtschaftliche Lage dieses Kunden von Grund auf gebessert hat, wieder voll einbringlich.
In der Eröffnungsbilanz vom 01.01.2007 steht auf der Aktiv-Seite die zweifelhafte Forderung mit den 11.900 EUR. Wenn ich aber die Passiv-Seite anschaue, steht die EWB mit 8.330 EUR. Da müssten doch eigentlich nur 7.000 EUR stehen. Denn eine EWB erfolgt doch immer ohne USt. Oder hat sich da inzwischen was geändert?
Zweifelhafte Forderung nach EWB wieder voll einbringlich
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schwertberger -
11. April 2008 um 21:47 -
Erledigt
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Das sehe ich auch so, Ust darf erst korrigiert werden, wenn die Forderung verloren geht. Habe gerade noch mal bei wikipedia.de - Wikipedia, die freie Enzyklopädie nachgeschaut, da steht aber auch, dass Aufwand an Wertberichtigung an Wertberichtigung auf Forderungen gebucht wird, aber mit Bruttobetrag. Ist aber irgendwie nicht ganz einleuchtend, da dem Unternehmen ja nur der Nettobetrag als Aufwand entsteht.
Gruß Dörte