Hallo ihr,
ich hänge schon seit Wochen über dieser Einsendeaufgabe. Die anderen Fälle hab ich guten Gewissens gelöst, aber bei den beiden Fällen hab ich überhaupt keine Ahnung, ich hoffe mir kann jemand helfen...
Fall 2)
Der seit langer Zeit pensionierte ehemalige Obersteuerrat Felix Grausam, ein allseits geschätzter Kenne des Steuerrechts, ist am 06.09.2005 wieder Gast beim Seniorentreff. Umringt von lebenslustigen Witwen und Witwern, hält er zu vorgerückter Stunde wie üblich seine "Sprechstunde" ab:
a)Witwe Bolte, eine sehr vermögende Endsechzigerin, hat ihren Einkommenssteuerbescheid für 2004 am 20.07.2005 erhalten. Sie fragt Grausam, ob sie noch dagegen Einspruch einlegen können, weil das "Machwerk" des Finanzamtes nur so von Fehlern strotze. Der Bescheid wurde am 19.07.2005 zur Post gegeben.
b)Witwer Franz Mausig fragt Grausam, ob er seine Steuerschuld für 2004 am Fälligkeitstag bezahlen müsse, obwohl er schriftlich 2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch eingelegt habe.
Welche Auskünfte wird der Experte denen gegeben haben?
Und Fall 4)
Dr. Gustav Durchblicker, ein in Ehren ergrauter Dozent der Fachhochschule für Finanzen, stellt auf eine entsprechende Frage eines Inspektoranwärters folgenden Lehrsatz auf:
"Nach der AO 1977 benötigt man zur Berichtigung bzw. Änderung eines Steuerbescheides, der wirksam bekannt gegeben worden ist, nicht angefochten wurde und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, eine Ermächtigungsvorschrift."
Erläutern sie diese Aussage, nennen sie die wesentlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften und zeigen sie die zeitlichen Grenzen für eine Korrektur von Steuerbescheiden auf.
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Glg Inga