führerschein weg = kündigungsgrund

  • hallo, ich habe folgendes problem:

    vor nem halben jahr hab ich beim autofahren mist gebaut, deswegen kann es sein das mir der führerschein demnächst für einen gewissen zeitraum entzogen wird.

    in 2wochen fängt meine ausbildung zum bürokaufmann an. ich brauche zwar kein auto um zur arbeitsstelle zu gelangen. aber mein arbeitgeber sagte mir das ich abundzu kleinere deinstfahrten machen müsse. diese ich jetzt aber nicht mehr machen kann.

    Frage:

    1. ist das ein kündigungsgrund? denke nein aber ich bin unsicher.

    2. wie bringe ich das meinem arbeitgeber am besten bei?

    3. muss ich ihm den grund sagen wieso ich meinen führerschein verloren habe?

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  • Also im Normalfall ist es so, da das Verfahren ja über das Amtsgericht läuft, dass dir der Führerschein wenn er wirklich arbeitsnotwendig ist gar nicht entzogen wird, außer bei richtig schwerwiegenden Vergehen, a la ich hab 2,5 Promille und fahr' noch Auto, dies trifft in deinem Falle nicht zu, da der Führerschein bei dir für deinen Job sicherlich entbehrlich ist, aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass dies kein Kündigungsgrund ist, wobei es ja in der Probezeit keinen Bedarf, aber beibringen musst du es deinem Arbeitgeber schon, und es wird für ihn sicherlich auch zu verkraften sein, wenn jemand anderes die paar Fahrten macht. Den Grund für dein Fehlverhalten zu nennen ist immer so eine Sache, es gibt plausible Gründe die wohl keinen interessieren und aber andere die ein Arbeitgeber ganz und gar nicht hören möchte (s. Alkohol!), ob du sie ihm nennen müsstest weiss ich nicht. Kenn mich im Arbeitsrecht auch nicht wirklich aus, ist jetzt eher alles mehr so aus dem Gefühl heraus geschrieben!

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  • 1. bei einer Ausbildung darf in den ersten Wochen das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes beendet werden.

    Zitat: Sicher hast du schon mal was gekauft und erst zu Hause festgestellt, dass es dir doch nicht gefällt. Kann passieren – auch bei der Wahl deines Berufes.
    Dafür gibt es die Probezeit. Wie lange, steht im Ausbildungsvertrag – höchstens aber drei Monate. Bis dahin können sowohl du als auch der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen.

    3. Ich glaube das musst du nicht, es sei denn dein Führerschein ist z.B. wegen Alkohol weg und du bewirbst dich als Kraftfahrer etc.

    Genauso ist es mit Gefängnisaufenthalte, Schwangerschaft etc ...


    2. Ehrlichkeit siegt meistens. Ich glaube auch nicht das man wegen einem Führerscheinentzug nicht seine Ausbildung beginnen darf. Wäre doch sehr hart !!! (aber wer weiss, was du angestellt hast ;) )

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    Gehe Wege und nicht nur Straßen,
    damit Du Spuren hinterlässt
    und nicht bloß Staub.
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  • aber wer weiss, was du angestellt hast


    - es hält sich noch im rahmen.

    - war es auch vor nem halben jahr also nich während der ausbildungszeit.

    - was mich halt beunruhigt ist , dass wenn ich meine ausbildung beginne, gleich ma sagen muss ey cheffe hab keinen führerschein mehr. das wirft von anfang an ein schlechtes licht auf mich.


    aber was solls da muss ich jetzt wohl durch

  • wie kündigt man am besten in der probezeit? bzw. kann man vor dem antritt schon kündigen?

    hab jetzt ne zusage von nem studiengang bekommen deswegen meine frage :)

  • Zitat

    Original von thurman
    1. bei einer Ausbildung darf in den ersten Wochen das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes beendet werden.

    Einfach kündigen, muß nichts besonderes sein und Grund wie gesagt egal! Melde Dich doch einfach mal beim Ausbilder... nur bedenke, daß Du bei dem Laden sicherlich nicht noch einmal antanzen kannst!