Private Vermittlungsdienstleister: Beauftragung Dritter mit der Vermittlung erhöht di

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    Die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung erhöht die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern kaum. Eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern, die Anfang 2005 einem privaten Vermittlungsdienstleister zugewiesen wurden, stiegen je nach Teilgruppe gar nicht oder nur in geringem Umfang. Sie sind, verglichen mit Hartz-IV-Empfängern, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung geblieben sind, im Durchschnitt genauso häufig oder sogar häufiger arbeitslos gemeldet. Nur einzelne, eher schwer vermittelbare Gruppen haben in geringem Umfang von der Überweisung an private Vermittlungsdienstleister profitiert.

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