STW01N Aufgabe 4 und 5

  • Hallo

    Bin grad beim bearbeiten von den Einsendeaufgaben zu STW01N. Bis jetzt ging es ganz gut, doch bei den beiden Aufgaben bin ich mir nicht ganz sicher?

    Aufgabe 4

    Herr Cäsar, Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes, hat folgendes Vermögen:

    - betriebliches genutztes Grundstück 300.000€
    - Waren 25.000€
    - Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten 11.000€
    - Kundenforderungen 5.000€
    - Ausschließlich private genutzter PKW 30.000€
    - privates Einfamilienhaus 400.000€
    - betriebliches Bankdarlehen 100.000€
    - Barbestand in der Geschäftskasse 1.000€

    Wie hoch ist sein Betriebsvermögen?
    Also ich komme da auf ein Ergebnis von 220.000€. Stimmt das?


    Und bei Aufgabe 5
    Der Steuerpflichtige Dieter, verheiratet, hat im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:

    - aus seinem Arbeitsverhältnis als Personalsachbearbeiter 50.000€
    - aus Zinsen aus Spareinlagen 15.000€
    - aus dem Verkauf seines vor 4 Jahren angeschafften PKW 8.000€
    - aus einem Lottogewinn 10.000€

    Er möchte folgende Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen:

    - Gewerkschaftsbeitrag 180€
    - Beitrag für Kegelclub 100€
    - Beitrag ADAC 60€
    - Dieter ist im Kalenderjahr an 220 Tagen mit dem PKw
    zur Arbeit gefahren. (einfache Entfernung 45km)
    - Von seinem Arbeitslohn wurden neben 8.000 € Lohnsteuer
    noch 11.000€ Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

    a) Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr 2007?

    b) Welche der von Dieter geltend gemachten Ausgaben sind als Werbungskosten und welche eventuell gar nicht abzuziehen?
    Begründen sie bitte ihre Lösung.

    Hier weiß ich grad so gar nicht was ich machen soll? Kann mir hier jemand helfen. Danke

    Habe nur mal so angefangen.

    a) würde ich sagen das es 65.000€ sind.

    b) man kann Gewerkschaftskosten und die 90km pro Tag * 220 Tage,
    Kegelclub und ADAC nicht, aber was ist mit Lohnsteuer und Sozialversicherung

    Einmal editiert, zuletzt von Bert82 (26. März 2008 um 08:20)

  • Hallo Bert!

    Ich beschäftige mich gerade mit der gleichen Aufgabe und kann dir hoffentlich weiterhelfen. Es gibt natürlich keine Garantie auf Richtigkeit :-).

    Ich habe folgende Ergebnisse:

    Aufgabe 4:

    300.00€ Grundstück
    + 25.000€ Waren
    + 5.000€ Kundenforderungen
    + 1.000€ Kasse
    - 11.000€ Verbindlichkeiten
    - 100.000€ Bankdarlehen
    = 220.000€ Betriebsvermögen

    Deine Lösung stimmt also.

    Aufgabe 5:
    a) 50.000€ Lohn + 15.000€ Zinsen aus Spareinlagen = 65.000€
    b) Werbungskosten:
    - Gewerkschaftsbeitrag 180€
    - Fahrtkosten (öffentliche Verkehrmittel + PKW, 1250€
    2004 noch vollständig, 0,30€ ab 1.km)

    Sonderausgaben:
    - Lebensversicherung 1.200€
    - KFZ-Haftpflichtversicherung 500€
    - Privathaftpflichtversicherung 150€
    - Parteibeitrag SPD (50%) 60€
    - Spenden für mildtätige Zwecke 200€
    - Sozialversicherungsbeiträge 11.000€

    Nicht absetzbar:
    - Beitrag Kegelclub 100€
    - Beitrag ADAC 60€
    - Krankenhaustagegeldversicherung 200€
    - Hausratversicherung 100€

    c) Zu den beschränkt abzugsfähigen Beiträgen gehören Versicherungsbeiträge mit Vorsorgecharakter (Personenversicherungen). Dabei handelt es sich umeinen Gesamtbetrag von 12.350€. Die Vorsorgeaufwendungen sind allerdings nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge abzugsfähig. Dieser berechnet sich bei Dieter folgendermaßen:

    Summe der Versicherungsbeiträge 12.350€
    Vorwegabzug 3.068€
    Minderung nach § 10 Abs. 3 Nr.2 EStG
    (16% von 50.000€) 8.000€
    verbleibender Vorwegabzug 0€ 0€
    verbleiben 12.350€
    abziehbar nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG 1.334€
    verbleiben 11.016€
    abziehbar nach § 10 Abs. 3 Nr. 4 EStG 667€
    10.349€
    Dieter kann somit Beiträge von 10.349€ steuerlich geltend machen.
    Die sonstigen Sonderausgaben liegen bei 760€.


    Viele Grüße
    Franziska

  • Also Ich habe die Aufgabe 5 so gelöst:

    ) Berechnung steuerpflichtige Einnahmen:

    Arbeitslohn: 50.000,00€
    + Zinsen/Spareinlagen 15.000,00€
    Steuerpflichtige Einnahm 65.000,00€

    Der Verkauf des PKW und der Lottogewinn sind nicht steuerbar nach § 2 EStG.

    b) Folgende von Dieter geltend gemachte Ausgaben sind als Werbungskosten abzugsfähig:

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

    25 km x 220 AT x 0,30€ = 1.650,00€ ( Einfache Entfernung!!!! )
    Ab Veranlagungszeitraum 2007 wird die Entfernungspauschale von0,30€ erst ab den 21. Entfernungskilometer gewährt.

    Gewerkschaftsbeiträge:

    180,00€

    In Summe sind 1.830,00€ als Werbungskosten abzugsfähig, da diese den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920,00€ übersteigen (§ 9a Nr. 1a EStG).

    Weiterhin können als Sonderausgaben nach § 10 -10b EStG die Beiträge zur Sozialversicherung über 11.000,00€ geltend gemacht werden.

    Als nicht abzugsfähig gelten die Beträge für den Kegelclub und für den ADAC.
    ( Hier fehlt mir allerdings die Begründung mit den § !!!! )

    Für die Richtigkeit dieser Lösung lege ich nicht die Hand ins Feuer

  • Hallo zusammen, ich sitze auch gerade an der Aufgabe 5b aus STW01N. Meine Antworten gleichen sich mit der von Hoppel. Leider weiß ich auch nicht genau wie ich meine Antwort begründen soll. Kann mir da jemand helfen?
    vielen dank grandess

  • Hallo ich bin neu hier und brüte auch eben über STW01N.
    Mach den techn. Betriebswirt bei ILS, wenn jemand was wissen möchte einfach ne Mail senden:-)

    Bzgl. den Hinweisen zu Aufg.5:
    Kegelclub §52 Nr. 21 AO
    ADAC Privatpersonen nein
    ADAC als Unternehmer ja §52 Nr 11 AO

  • Ich habe die ESA schon vor 14 Tagen geschrieben. Habe aber noch keine Antwort von ILS.
    Wenn du magst kann ich dir ja mal meine Ansätze geben.
    Gebe aber keine Garantie.
    LG
    Simone

  • Flip .... ich brauch uuunbedingt Lösungsansätze zu Aufgabe 5 von STW01, ich krieg das mit den Freibeträgen nicht gebacken ;(
    Sitz da jetzt schon so ewig dran, bitte Hilfe!

    Auch an alle dadraußen, ich brauch unbedingt ne Lösung!!!

    Ich kann auch gerne an anderen Stellen helfen, hab nur 1 und 2 en! ;)

  • Hier mal meine Lösung
    5. a)
    Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, § 19 (1) Nr. 1 EStG 50.000,- €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 (1) Nr. 7 EStG 15.000,- €
    Steuerpflichtige Einnahmen 2007 65.000,-
    Die Einnahmen aus der Veräußerung des Pkws gehören nicht zu den Sonstigen Einkünften, da zwischen dem Erwerb und dem Verkauf des Pkw ein Zeitraum von über einem Jahr liegt (§ 23 (1) Nr. 2 EStG).
    Der Lottogewinn ist keine Einkommensart gem. § 2 (1) EStG und damit nicht einkommensteuerpflichtig.
    b) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, die nicht der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind. Der Gewerkschaftsbeitrag in Höhe von 180,00 € kann als Werbungskosten in Abzug gebracht werden gem. § 9 (1) Nr. 3 EStG. Von den Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw kann gemäß § 9 (2) S. 2 EStG folgender Betrag als Werbungskosten abgezogen werden: Von den 45 km können nur noch die Aufwendungen ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden: 45 km ./. 20 km = 25 km, 220 Tage x 25 km x 0,30 €/km = 1.650,00 €. Die Sozialversicherungsbeiträge sind keine Werbungskosten sondern als Vorsorgeaufwendungen im Bereich der Sonderausgaben in bestimmten Höchstgrenzen abziehbar. Hier muss dann eine Aufteilung nach Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 (1) Nr. 2 EStG) und sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 (1) Nr. 3 EStG) erfolgen.
    Der Beitrag zum Kegelclub Gut Holz und der Beitrag für den ADAC gehören nicht zu den Werbungskosten, da sie der allgemeinen Lebensführung bzw. der Privatsphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind. Sie sind gem. § 12 EStG als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig.

  • Hallo Leute,
    ich habe sehr große Probleme mit Stw01.
    Wäre einer so lieb und sendet mir seine EA mal zu, damit ich meine Fehler finden kann.
    Wäre wirklich sehr nett.
    LG Jutta

  • Hi Monemaus,
    die dauer kenne ich das hatte ich bei beiden EDVs. Aber was für eine Note hast du denn bekomme????????? Wünsche dir einen schönen Tag.
    Gruß Flip

  • Habe ein 2.
    Falsch war nichts außer das ich bei Aufgabe 9 mit 60 % an statt mit 62% gerechnet hatte.nur zu wenig begründet.
    Wußte nicht das die alles ausführlich begründet haben wollen.
    Das nächste mal weiß ich es.


    LG
    Simone

  • Hi mausi,
    jaja immer die begründungen einmal heißt es , es ist zu wenig dann heißt es es ist zuviel. Das kenne ich zu genüge. Aber das mit meiner 1 damit hätte ich nicht gerechnet. Dafür hänge ich immer noch bei dem zweiten heft und je mehr ich es immer wieder durcharbeite desto unsicherer werde ich mit den antworten. War bei WMA genauso. Aber mit deiner 2 kann man zufrieden sein. Schönen Morgen noch
    Gruß Flip

  • Hallo,
    ich habe meine Aufgaben schon korrigiert zurück:

    4.) Betriebsvermögen

    betrieblich genutztes Grundstück
    +
    300.000,00 €
    Waren
    +
    25.000,00 €
    Kundenforderung
    +
    5.000,00 €
    Barbestand Kasse
    +
    1.000,00 €
    Verbindlichkeiten ggü. Lief.
    -
    11.000,00 €
    betriebl. Bankdarlehen
    -
    100.000,00 €
    Betriebsvermögen nach dem Bewertungsgesetz

    220.000,00 €


    Da der PKW ausschließlich privat genutzt wird und das Einfamilienhaus auch privat ist, zählen sie nicht zum Betriebsvermögen.
    a) steuerpflichtige Einnahmen 2007

    Einkünfte aus nicht selbstständíger Arbeit

    50.000,00 €
    Einnahmen aus Kapitalvermögen

    15.000,00 €
    Steuerpflichtige Einnahmen

    65.000,00 €


    Ein Lottogewinn und der Verkauf des PKW sind Vermögensvermehrungen, die nicht unter den §2 Absatz 1 EStG fallen, sie unterliegen nicht der Einkommenssteuer.
    5 Punkte

    b) Werbungskosten

    Die Gewerkschaftsbeiträge sind nach § 9 EStG Werbungskosten, welche geltend gemacht werden können. Die gefahrenen Kilometer mit dem eigenen PKW können nach § 9 Absatz 1 EStG Absatz 2 ebenfalls als erhöhte Aufwendungen geltend gemacht werden. Die Beiträge für den ADAC und den Kegelclub sind nicht abziehbar, da sie nicht zu den Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen zählen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.
    WK – Beträge für Gewerkschaftsbeiträge (180,00 €) nicht aufgezeigt, WK Kilometer (1.650 €) nicht ermittelt und aufgezeigt, 6 Punkte
    Aufgabe 4 war komplett richtig bei Aufgabe 5 sind Anmerkungen (rot) dabei.

    Viele Grüße
    Andi76
    .

  • So, neues Problem. Mit den aktuell versendeten STW01N-Heften sind neue Aufgabenstellungen eingetroffen!!!! ARGH!

    So wurde aus der Aufgabe 5 die Aufgabe 6, mit ähnlichem, aber doch abweichenden Zahlen und Einnahme-/Ausgabearten.

    Hat zufällig jemand die Lösungen für die "neue" Aufgabe 6 aus den aktuellen Studienheften? Komme da nicht weiter mit der Aufgabenstellung "welche Werbungskosten sind bei welcher Einkunftsart abzuziehen"...