Hallo,
kann mir jemand sagen, wie der Einheitswert zu errechnen ist.
Ich muss den Gewerbeertrag brechnen. Hierfür benötige ich den s. g. Einheitswert.
Normalerweise war der in allen anderen Aufgaben angegeben. Bei meiner jetzigen Aufgabe allerdings nicht.
Könnt Ihr mir da weiter helfen?
Gruß Valeska
Berechnung des Einheitswerts
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valeska30 -
25. März 2008 um 11:36 -
Erledigt
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Hallo,
der für die Gewerbesteuer erforderliche maßgebliche Einheitswert errechnet sich :
Einheitswert x 140% ( § 121a BewG ).
Viele Grüße Uwe