Berechnung des Einheitswerts

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, wie der Einheitswert zu errechnen ist.
    Ich muss den Gewerbeertrag brechnen. Hierfür benötige ich den s. g. Einheitswert.
    Normalerweise war der in allen anderen Aufgaben angegeben. Bei meiner jetzigen Aufgabe allerdings nicht.

    Könnt Ihr mir da weiter helfen?

    Gruß Valeska

  • Hallo,

    der für die Gewerbesteuer erforderliche maßgebliche Einheitswert errechnet sich :

    Einheitswert x 140% ( § 121a BewG ).

    Viele Grüße Uwe