ich brüte gerade über einer aufgabe in der gefragt wird, ob sonderabschreibungen unter den § 172 AO fallen. ich hab echt keinen plan. :o
allerdings denke ich das es nicht darunter fällt. lieg ich damit richtig?
ich mein in der Verordung steht ja nur das der Steuerbescheid geändert werden kann...wenn
1. wenn er Verbrauchsteuern betrifft,
2. wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes oder Verbrauchsteuern betrifft,
§ 172 Ao
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sugar1987 -
12. März 2008 um 15:44 -
Erledigt
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