So langsam glaube ich, dass ich in dem Heft überhaupt nichts verstanden habe. Vielleicht kann mir auch hierbei jemand auf die Sprünge helfen. Der Fall:
Elektronix (E) ist Inhaber eines Unternehmens, das Baumaschinen vermietet. Am 26.5. hat er dem Baumix (B) eine Putzmaschine bis zum 10.6. vermietet. Nachdem B die Arbeiten ausgeführt hat, gerät er in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an Kaufmix (K) und bietet ihm die Putzmaschine zum Preis von 10.000 Euro zum Kauf an. K ist sofort einverstanden, weiß er doch, dass die Maschine tatsächlich noch 12.000 Euro wert ist. B einigt sich mit K über den Eigentumsübergang an der Maschine und übergibt sie ihm nebst den dazugehörigen Unterlagen. K ist dabei davon ausgegangen, dass B Eigentümer der Maschine ist. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von B Herausgabe der Maschine. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen.
Prüfen und begründen Sie:
a) Kann E von K Herausgabe der Maschine verlangen?
b) Kann E von B Schadenersatz verlangen
Unterstellen Sie dabei, dass K im Wege des gutgläubigen Erwerbs, Eigentümer der Maschine geworden ist.
Ich hoffe, einer von euch kann mir hier eine Erklärung geben. Wäre super nett.
Gruss
Giselas
ILS GrRe 2b - EA 5
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Giselas -
10. März 2008 um 14:17 -
Erledigt
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Nochmal als Tipp für alle, damit das Forum gut funktionieren kann:
Grundsätzlich ist der Beitrag hier richtig, da die Aufgabe mit genannt wurde, aber bitte nehmt dann auch einen aussagekräftigen Betreff, damit der Leser gleich auf den ersten Blick erkennen kann worum es geht. "Normale" Studenten können mit den Kürzeln nämlich nichts anfangen.
Viel Erfolg/Spaß weiterhin hier im Forum.
Maja -
Hi Giselas,
vielleicht hast du mitlerweile selbst die Antwort gefunden:bei a) - kann er keine Herausgabe fordern, da das Eigentum im Gutglauben
übergegangen ist
bei b) - kann Schadensersatz gefordert werden bezueglich ungerechtfertige
Bereicherung durch unerlaubte HandlungHoffe das hilft etwas.
Ich hänge aber an Aufgabe 4 !!
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Hallo ihr zwei,
hab auch lange an dem Heft gesessen und erst nach langem Diskutieren mit dem ganzen Büro ne Lösung gefunden. Das hilft wirklich.
a)
K ist rechtmäßiger Eigentümer, weil er ja gutgläubig davor ausgehen durfte, dass sie im Besitz von B ist. Der hatte sie ja auch von E überlassen bekommen und zwar freiwillig.
b)
E hat nach Ablauf der Mietzeit ein Recht auf Rückgabe der Maschine, da dies aber nicht mehr möglich ist, hat er Anspruch auf Schadenersatz.
Dabei hat er die Wahl zwischen Schadenersatz oder Herausgabe des Verkaufserlöses.
Was habt ihr den noch für Fragen, vielleicht reicht ja 'ne Richtung oder 'en Ansatz
Seit ihr im ILS Forum unterwegs? Da bin ich auch grade, wegen dem folgenden Heft.
Viele Grüße Chryssi -
HI,
genaus so hab ich die Frage auch gelöst und beantwortet.
Ja, ich bin im ILS-Froum unterwegs.
Bei was hast du denn ne Frage geschrieben??
Kann ich mir gern mal anschauenViele Gruesse
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Guten Morgen,
meine Frage ist der Beitrag " eins drunter" bezüglich ILS Heft GrRe 3.
Ob ein Prokurist einen Kredit aufnehmen und Grundschuld belasten kann.
Das wäre ja noch zu klären, aber das ganze drum herum in der Frage....
ich bin verwirrt!!!!!
Wäre super, wenn du's dir mal durchlesen könntest:anbet:
Danke schon mal und schönen Tag an alle
Ciao chryssi -
Ohh....
Da kann ich leider nicht helfen. Ganz so weit
bin ich noch nicht mit lernen.
SorryWie lange bist du schon beim ILS-Studium dabei ?
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zu b) aus dem Eingangsbeitrag: Anspruch aus Bereicherungsrecht über 10000.-. Anspruch auf Schadensersatz aus Vertrag grundsätzlich über 12.000.-, da aber bei Realisierung des Bereicherungsanspruchs lediglich 2000.- offen bleiben, in dieser Höhe.
zu Frage Beitrag " eins drunter" bezüglich ILS Heft GrRe 3: Kreditaufnahme mit Prokura ist kein Problem, § 49 I HGB. Für die Bestellung des Grundpfandrechts gilt, § 49 II HGB plus Eintrag der Erweiterung im HR, so dass ein Prokurist eine Grundschuld bestellen kann.