ILS GrRe 2b Aufgabe 4

  • Hallo,

    und hier noch so eine Aufgabe an der ich total hänge:

    Der im Handelsregister eingetragene Baustoffhändler B hat beim Kreditinstitut K einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro aufgenommen. Zur Sicherung hat er dem K seine Forderungen aus Liefergeschäften gegen das Unternehmen G-GmbH in gleicher Höhe abgetreten. Als K die Abtretung gegenüber der G-GmbH offenlegt, teilt diese mit, zwischen ihr und dem B sei ein Abtretungsverbot vereinbart. Diese Aussage der G-GmbH trifft zu.

    Prüfen und begründen Sie, ob die Abtretung des B an K trotz dem Abtretungsverbotes wirksam ist.


    Kann mir hierbei jemand helfen?

    Gruss
    Giselas

    Einmal editiert, zuletzt von Giselas (11. März 2008 um 19:44)

  • Viele Antworten sinds ja nicht geworden, ich habe bei diesem Heft genau die gleichen Probleme, hast Du mittlerweile ein Lösung bekommen ??

    Lg

    Heiko

  • Hallo ihr beiden,

    seit ihr bei der Aufgabe eigentlich weiter gekommen.
    Ich häng da nämlich auch grad fest und weiss nicht weiter.
    Für nen kurzen Denkanstoss wäre ich sehr dankbar.

    Viele liebe Gruesse

  • Hi,

    dann versuch ich hier mal 'nen Denkanstoß.

    B und G haben ein Abtretungsverbot miteinander vereinbart, dadurch bräuchte G an niemand anders als an B zu leisten. § 399 BGB

    Aber gibt ja noch 'en paar §, sonst wärs' ja langweilig....

    § 936 BGB kommt nicht in Frage, da kein Eigentumserwerb vorliegt.

    § 354a HGB geht über beiderseitige Handelsgeschäfte, der passt schon eher, müssen nur alle Voraussetzungen erfüllt sein, dass beide Parteien Kaufleute sind.

    Das würd ich mal prüfen.

    Wenn alles passt, ist das Abtretungsverbot ungültig und die Abtretung wirksam.

    Hoffe, konnte 'en bisschen helfen.
    Habe noch keine Lösung wieder, also bitte nicht blind drauf verlassen!!!

    Ciao Chryssi

    Gestern standen wir direkt am Abgrund -
    ist da nicht manchmal auch Rückschritt ein Fortschritt? ;)

  • Hi Larryson,

    was meinste mit neue Erkenntnisse? Kann leider die Gesetzestexte nicht neu erfinden, oder mir neue ausdenken.

    " § 354a HGB geht über beiderseitige Handelsgeschäfte, der passt schon eher, müssen nur alle Voraussetzungen erfüllt sein, dass beide Parteien Kaufleute sind.

    Das würd ich mal prüfen.

    Wenn alles passt, ist das Abtretungsverbot ungültig und die Abtretung wirksam "

    Das hab ich im Beitrag vorher getextet und bleibe auch dabei, kann leider nicht deutlicher werden, sonst könnt ich ja auch direkt die korrigierte Lösung reinstellen!
    Und meinste, die Leute, die deine Aufgabe korrigieren finden das hier nicht?!?!?

    Wenn du trotzdem noch "neue Erkenntnisse" brauchst schreib mich einfach direkt an. ;)

    Bitte nich bös' verstehn, aber bin mit so was schon mal auf die Schnauze gefallen, deshalb die Vorsicht.

    Ciao Chryssi

    Gestern standen wir direkt am Abgrund -
    ist da nicht manchmal auch Rückschritt ein Fortschritt? ;)

  • Hallo Chryssi,

    inzwischen habe ich die Einsendeaufgabe eingeschickt, ob die Lösung richtig ist, wird mein Lehrer beurteilen müssen.
    Ich danke Dir trotzdem und allen anderen, die in diesem Forum Zeit und Mühe opfern, um anderen zu helfen.