Hallo, kann mir jemand helfen?
Ein Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation von einem halben Monatsgehalt. Er hat sich gegenüber dem Arbeitgeber zur Rückzahlung dieser Gratifikation verpflichtet, falls das Arbeitsverhältnis zum 30.6. des Folgejahres - gleich aus welchem Grunde - endet.
Frage: Muss der Arbeitnehmer diese Gratifikation zurückzahlen, wenn er selbst fristgeecht zum 30.6. gekündigt hat?
Meine Idee: Eine fristgerechte Kündigung des AN zu einem Termin innerhalb des zweiten Quartals des Folgejahres begründet keinen Rückzahlungsanspruch des AG mehr.
Weiss jemand mehr? Stimmt die Begründung und reicht sie auch aus?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!!
Lottel
Weihnachtsgratifikation
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lottel -
7. März 2008 um 13:14 -
Erledigt
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wenn schriftlich festgehalten ist (im Arbeitsvertrag), dass er die Rückzahlung zu leisten hat, wenn er vor dem 01.07. kündigt oder gekündigt wird, dann muss er es rückzahlen.
Würde ich mal sagen