Held to maturity

  • Folgendes Problem:

    Ich habe ein Finanzinstrument, dass in die Kategorie "held to maturity" eingestuft wird und dies hat einen Wert hat von 10T. Wenn nun der Wert zum Bilanzstichtag 12 T beträgt, ist dann eine Zuschreibung vorzunehmen?

    Bin fuer jeden Tipp dankbar.

  • Nach HGB mit Sicherheit nicht,

    nach IFRS

    Findest du das Ganze umfangreich in IAS 39 bzw. IFRS 7 ausgebreitet

    Hier heist es so schön bei "held to maturity" ... werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wobei ein Impairment Test durchzuführen ist.

    Die Frage ist also, handelt es sich bei den 12T um den Wert den das Instrument nach den fortgeführten Anschaffungskosten annimmt, dann wäre es wohl mit diesem Wert anzusetzen, wenn nicht, dann nicht.

    Im übrigen solltest du natürlich selber noch mal nachlesen ...

    IAS 39 /65 - Zuschreibung

    Zitat

    (...)Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung jedoch nicht zu einem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Der Betrag der Wertaufholung ist ergebniswirksam zu erfassen.

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