Lieferverzug/Zahlungsverzug (einiges nicht klar)

  • es geht um wirtschaftslehre.nicht bwl.weiß deshalb nicht ob ich hier richtig bin:S??habe ein paar fragen.wir nehmen gerade lieferverzug und zahlungsverzug durch.meine fragen lauten:

    1.) welche beispiele könnte ich für zahlungsbedingungen angeben, bei denen der zahlungstermin a) kalendarmäßig bestimmt ist=?
    b) ab einem ereignis kalendarmäßig bestimmt ist
    c) kalendarmäßig nicht bestimmt ist???

    2.)was bedeutet überhaupt kalendarmäßig bestimmt oder nicht?

    3.) welche 3 bedingungen müssen gegeben sein, damit ein lieferverzug vorliegt (ist mir noch nicht so klar)?

    4.) und welche 3 bedingungen müssen vorliegen, damit zahlungsverzug gegeben ist?

    danke schon mal!

  • 1.
    a) Kalendermäßig bestimmt wäre z.B.

    - Lieferung bis zum 01.01.20…
    - Lieferung spätestens bis Ablauf 30. Kalenderwoche
    - Lieferung in der 30. Kalenderwoche
    - Lieferung bis Ende September
    - Lieferung im Laufe des Monats Juni 20…

    b) Damit ist warscheinlich ein
    kalendermäßig bestimmbarer Termin gemeint, das wäre z.B.

    - Lieferung 14 Tage nach Bestelldatum
    - 20 Tage nach Lieferung
    - Zahlung bis drei wochen nach Erhalt der Ware

    c) Kalendermäßig unbestimmt wäre z.B.
    - Bezahlung sofort nach Lieferung
    - Lieferung sofort, demnächst oder bald
    - Lieferung ab 01.10.20…


    2.
    - Kalendermäßig bestimmt heißt ich kann den Finger auf das vereinbarte Datum tun.

    - kalendermäßig bestimmbar wäre z.B. wenn ich Ware erhalte
    und mit dem Kalender berechenen kann wann ich spätestens zahlen muss.

    - kalendermäßig unbestimmt heißt z.B. ab dem 01.10.., das kann am 15.10, 16.10 usw., ich kann es nicht berechnen.


    3. + 4.)

    Es ist bei beiden das gleiche Schema, musst halt nur ggf. das Wort Zahlung durch Lieferung ersetzen.

    Voraussetzungen für einen Lieferungs-/ und Zahlungsverzug

    - die Fälligkeit der Leistung (Lieferung/Zahlung) [Vertragliche Fälligkeit]

    - Verschulden des Lieferers

    - (*1)ggf. Mahnung

    - (*2)Spätestens: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung [gesetzliche Fälligkeit]


    zu (*1)
    Ist der Zahlungszeitpunkt weder kalendermäßig bestimmt noch bestimmbar,
    muss der Lieferer den Kunden durch eine Mahnung in Zahlungsverzug setzen.

    zu (*2)
    Beim "zweiseitigen Handelskauf" (Kauf zwischen zwei Händlern):
    kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung/Lieferung in Verzug

    ################################################
    Keine Mahnung notwendig wenn ...:

    - die Lieferzeit kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist

    - Schuldner die Leistung verweigert

    - bei einem Fix-/Termin-/Zweckkauf (z. B. Hochzeitskleid das zu spät geliefert wird)