Bedeutung von HGB § 122 Entnahmen

  • Hallo.
    ich habe da ein Problem und verstehe nicht

    "Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrag von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht, auch die Auszahlung seines den bezeichneten Betrag übersteigenden Anteils am Gewinn des letzten Jahres zu verlangen."

    das was ich unterstrichen habe und fett gedruckt ist, verstehe ich nicht.

    Wäre nett, wenn jemand mir helfen könnte.

    LG

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  • Der erste Begriff heißt auf alle Fälle: 4% , der zweite heißt meines Erachtens, dass mann den letzten Gewinn voll entnehmen kann, sofern er nicht zum Ausgleich vorheriger Verlust herhalten muss.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Er darf 4 % von dem Anteil beanspruchen, den er als Kapitaleinlage hat. Das andere bedeutet, er bekommt zusätzlich noch seinen Gewinnanteil, sofern der höher ist als die 4 % von seiner Kapitaleinlage, solange der Gesellschaft kein erheblicher Schaden durch die Entnahme entsteht.

    Beispiel:
    Stammkapital der Firma: 500.000
    Gewinn 250.000
    Anteil am Stammkapital 10 % = 50.000

    4 % von 50.000 = 2.000
    Anteil am Gewinn 10 % von 250.000 = 25.000

    Er darf also 25.000 beanspruchen, da der Gewinnanteil die 4 % übersteigt.

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.