- Offizieller Beitrag
Die Bezeichnung Moot-Court ist englisch und bedeutet soviel wie "Gericht für fiktive Streitfälle". Bei einem Moot-Court üben Jura-Studenten für ihren späteren Arbeitsalltag: Ihnen wird ein fiktiver oder realer Fall vorgelegt, den sie bearbeiten müssen. Die Saarbrücker Jura-Studenten Andreas Betz, Ilva Gesser und Yvonne Gutting von Prof. Dr. Stephan Weth (Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht) haben beim zweiten arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts den dritten Platz erreicht. An dem Wettbewerb hatten insgesamt 27 studentische Teams aus 16 bundesdeutschen Hochschulen teilgenommen.