Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand mal bei einer Aufgabe helfen, bei der ich noch nicht einmal einen Ansatzpunkt finden kann. Wär toll, wenn mir hier jemand auf die Sprüge helfen kann.
Die Aufgabe:
A liest am 1.10 morgens in der Zeitung: "Mercedes 220 C, Baujahr 2002, EUR 10.000,-" A schreibt noch am gleichen Tag an die angegebene Adresse des B, dass er den Wagen für den angegebenen Preis kaufen möchte. B lässt sich mit der Beantwortung Zeit und schreibt dem A am 15.11.; dass A den Wagen sofort abholen könne. A findet den Brief in seinem Briefkasten. Da er sich am 14.11. bereits ein anderes Auto gekauft hat, ruft er den B an und teilt ihm mit, dass er kein Interesse mehr an dem Wagen habe. B besteht auf Abnahme des Wagens und Kaufpreiszahlung. A ist der Auffassung, es sei überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Kann B von A Abnahme des Pkw und Zahlung des Kaufpreises verlangen?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir hierbei, dass B hier keinerlei Rechte hat. Kann dies aber leider mit keinem Paragraphen begründen.
Kann mir dazu bitte jemand eine Hilfestellung geben?
ILS Aufgabe, Kaufvertrag Mercedes 220
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Gummibaum -
10. Februar 2008 um 21:26 -
Erledigt
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Hallo,
B kann von A gemäß § 433 Abs. 2 BGB Abnahme des PKW und Zahlung des Kaufpreises verlangen, wenn zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wirksamer Kaufvertrag? Bitte § 147 Abs. 2, § 148, $146 und § 150 BGB lesen.
LG KMP -
Vielen Dank!
Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen.
Hab die Texte vorher einfach überlesen und kam deswegen nicht weiter.
Nochmals danke für die Hilfe!!
LG