Bilanzansatz

  • hallo und guten morgen

    ich möchte gern eine frage in die runde stellen, die mich schon das ganze wochenende beschäftigt. ich soll in einer hausarbeit den bilanzansatz für ein neu gekauftes grundstück, welches im jahresverlauf noch bebaut wird, zum jahresende ermitteln. ich habe weiterhin noch zusätzliche anschaffungskosten gegeben. allerdings gibt es keinerlei vorgaben zu eventuellen abnutzungen oder wertverlusten.
    wie muß ich nun den bilanzansatz bilden? nur der kaufpreis für das grundstück? was passiert dann aber mit den weiteren kosten? wie und wo könnte ich diese abschreiben? oder muß ich doch die kompleten anschaffungskosten ansetzen? das verfälscht doch aber den eigentlichen grundstückswert, oder?
    schönen sonntag noch.

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  • Grundsätzlich gilt: ein Grundstück darf nicht abgeschrieben werden, es sei denn es liegt eine dauerhafte Wertminderung vor (Verseuchung etc). Bei den Anschaffungsnebenkosten würde ich vorgehen wie bei jedem anderen Vermögensteil: alle einmaligen Kosten = Anschaffungskosten.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • hallo dörte
    danke für deine antwort. darf ich noch fragen, wo ich die restlichen anschaffungsksoten wie Grundbuch, Notar, Grunderwerbssteuer und Erschließungsksoten ansetzen kann? kann ich die komplete summe in der bilanz dem posten grundstücke zuschreiben?

  • Ja man schreibt alles zu, was Anschaffungsnebenkosten sind, dh. einmalige Kosten bis zur Inbetriebnahme. (Das gilt für alle Vermögensteile)
    Gruß Dörte

    :hae: