Kurze Frage...
Der Autohändler H beauftragt seinen langjährigen Angestellten A für Ihn den Verkauf der Auto weiter zu führen und die Autos sauber zu halten.
Was Für eine Art Stellvertretung liegt hier vor?
§662 BGB --> Auftrag?
§54 HGB --> Handlungsvollmacht??
Ich wurde Handlungsvollmach eher vorziehen weil ja der Auftrag unentgeltlich erbracht werden muss, da aber der A Angestellter des H ist wird dieser ja regelmäßig für seine Abriet bezahlt...
Oder liege ich da falsch?