Hallöchen!
Könnt ihr mir vielleicht helfen?
Sitz grad vor folgender Aufgabe:
Die Hersteller von Bürostühlen vereinbaren, in Zukunft nur noch genormte Rollen zu verwenden.
Nenen Sie die genaue Bezeichnung eines derartigen Unternehmenszusammenschlusses.
Begründen Sie ob eine derartige Absprache in der Bundesrepublik statthaft ist.
Danke im Vorraus.
Bwlb 1/n
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Maeuschen2003 -
7. Februar 2008 um 21:17 -
Erledigt
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Schau mal in deine PN Box
Ciao Jasmin;) -
liebe Jasmin würdest du mir auch bei der selben Aufgabe weiterhelfen. Wär supi lieb!
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Hallo Jasmin, wäre nett wenn du mir auch witerhelfen könntest, sitze an dieser Frage nämlich ziemlich fest.
MFG -
Hallo an Maeuschen.
Normungskartell!!!!
Das ist bein Unternehmungszusammenschluss der statthaft ist.Hier findet ein Rationalisierungsprozess durch die Vereinheitlichung statt,vom dem die ganze Wirtschaft profitiert.Dieses Kartell wird durch eine bloße Anmeldung wirksam,wenn die Kartellbehörde nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht.
Ich hoffe ich konnte meinen Beitrag dazu leisten. David -
Hallo zusammen,
1.[FONT="] [/FONT]Die Hersteller von Bürostühlen vereinbaren, in Zukunft nur noch genormte Rollen zu verwenden.
a.)[FONT="] [/FONT]Normungs- und Typungskartell[FONT="]P[/FONT]
b.)[FONT="] [/FONT]In Deutschland gilt für Kartelle das Verbotsprinzip und nicht das Missbrauchsprinzip (Kartelle sind grundsätzlich zulässig, eine Aufsicht überwacht, dass Marktmacht nicht missbraucht wird). [FONT="]P[/FONT]
Ausnahmen bei denen § 1 GWB, also ein Kartellverbot, nicht in Kraft tritt: U.a. Normen- und Typenkartelle (§ 2 I GWB), z.B. Herstellung von genormten Produkten (nach Vereinbarung)! [FONT="]P[/FONT]
Merkmale für die Wirksamkeit von Kartellen im Sinne von §§ 2-8 GWB: [FONT="]P[/FONT]
Sie bedürfen in den Fällen §§ 2 – 4 Abs. 1, der Anmeldung. Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Kartellbehörde nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht. [FONT="]P[/FONT] 14/14