hi!
ich habe folgendes problem: ich habe vor kurzem meinen zulassungsbescheid fürs studium in mannheim zum sommersemester 08 (BA Soziale Arbeit) erhalten. heute kam ein brief, in dem die bundeswehr mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich zum 1.4. möglicherweise eingezogen werde.wenn nicht, dann spätestens zum 1.7..
meine frage ist nun:was kann ich jetzt tun? denn 1. möchte ich da nicht hin und 2. noch weniger meinen studienplatz dafür aufgeben müssen!
gibt es sonst vielleicht die möglichkeit, zivildienst nach dem studium abzuleisten?
ich freue mich über alle antworten,die mir weiterhelfen!
schöne grüße,milan
Wehrdienst
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Hi Milan,
ich kenne deine Situation nur zu gut....
Letztes Jahr war ich in genau derselben Lage. Die Zulassungen (zum WS 07/08 ) flatterten fast parallel zum Einberufungsbescheid ins Haus.
Nachdem ich mich informiert und mit diversen Hochschulen telefoniert hatte war der Schock nur halb so schlimm. Aufgrund eines Einberufungsbescheides darf dir nämlich kein Studienplatz weggenommen werden. Die jeweilligen Plätze bleiben dir bis zu 2 Semester nach dem Ende deiner Dienstzeit erhalten.
Du solltest dich nur bei der entsprechenden Uni/FH informieren wie du vorgehen musst. Manche Unis/FHs wünschen bestimmte Rückmeldungen, damit dir der Platz nicht verloren geht, andere sind damit zufrieden, wenn du dich nach dem Dienst erneut (formlos) bewirbst um eine neue Zulassung zu erhalten. Ist aber wie gesagt von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
Sobald du aber eine Zulassung hast und die gewünschten Vorgaben entsprechend beachtest (Fristen usw.) wird dir der Platz nicht weggenommen.Mein Tipp:
Sorge dafür das du möglichst schnell eingezogen wirst (01.04.08 ), damit du zum SS 09/10 sorgenfrei loslegen kannst mit dem Studium.Ich hoffe dir einigermaßen geholfen zu haben