Guten Morgen,
ich brauche bitte Eure Hilfe. Ich habe mich gerade durch das Heft BIL05 gearbeitet und soweit auch meine Hausaufgabe erledigt, aber bei der letzten Aufgabe, stehe ich total auf den Schlauch:
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Ein Autohändler kauft privat am 1.1.01 einen Pkw für € 30.000,00 (zzgl. € 5700,-- MwSt). Er überführt den Pkw am 1.1.03 in das Umlaufvermögen seines Betriebes, da er beabsichtigt, den Wagen über seine Firma zu verkaufen. Der Teilwert des Pkws beträgt € 20.000,--, die fortgeschriebenen Anschaffungskosten betragen € 17.400,--.
Begründen Sie, wie die Einlage des Unternehmers zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzl. Bestimmungen.
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Ich weiss erhlich gesagt, nicht einmal wo ich ansetzen soll, wäre super, wenn mir jemanden helfen könnte. Ich sag schon mal DANKE und einen schönen Tag, lg
Wie muss ich diese Einlage bewerten?
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Ssonne -
30. Januar 2008 um 07:58 -
Erledigt
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Ohne großen rechtlichen Hintergrund würde ich spontan sagen, für Aktiva gilt das Niederstwertprinzip und damit sind 17.400,00 € relevant.
Gruß Dörte -
Super Danke! Und aus welchem Gründen, also nur das ich das auch verstehe, wie gesagt, ich weiss hier gar nicht, wie ich ansetzen soll. lg
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Der Überbegriff lautet Vorsichtsprinzip (Gläubigerschutz), dh. man muss die Firma eher zu schlecht als zu gut darstellen, damit im Veräußerungsfall eher positive als negative Überraschungen auf die Gläubiger zukommen.
Es ist wie im Leben, wer glaubt dass er gar nichts besitzt und riesige Schulden hat, wird eher gut davonkommen als der, der glaubt er habe keinerlei Schulden dafür aber einige Millionen auf der Bank.
Gruß Dörte -
okay, schön langsam verstehe ich es!
Super Danke Dir für Deine Hilfe!
Schönen TAG