Hallo zusammen,
vielleicht könnt' ihr mir ja bei der Lösung folgender Aufgaben helfen... Wäre super, wenn ihr eure Ergebnisse oder Lösungsansätze hier postet, damit ich bei Abweichungen (,die bestimmt vorhanden sind) mal nach dem Lösungsweg fragen kann.
Vielen Dank und Gruß.
Aufgabe 1 (20 Punkte)
A, ledig und wohnhaft in Cuxhaven, ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Angelfreunde-GmbH (kurz: A-GmbH) mit Sitz in Cuxhaven. Zweck der Gesellschaft ist es Kutterfahrten auf der Nordsee für Angler zu organisieren und durchzuführen. Der vorläufige Jahresüberschuss zum 31.12.2006 beträgt 85.000 €. Ihre Aufgabe ist es unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Sachverhalte, die noch nicht gebucht wurden, den korrekten Steueraufwand der A-GmbH sowie den endgültigen Jahresüberschuss zu ermitteln:
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Der Restbuchwert des Kutters sowie die Restnutzungsdauer am 01.01.2006 betragen 60.000 € und 10 Jahre. Der Marktwert am 31.12.2006 beläuft sich auf 30.000 €. Mit einer Werterholung ist dauerhaft nicht zu rechnen.
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A bezieht für die Geschäftsführertätigkeit einen monatlichen Bruttolohn i.H.v. 3.500 € sowie eine für die Branche nicht übliche Jahresprämie von 5.000 €. Die Buchung der Prämie sowie der Dezemberlohn stehen noch aus.
Weiterhin ist der Buchhaltung zu entnehmen, dass 7.000 € Gewerbesteuer und 10.000 € Körperschaftsteuer für das Jahr 2006 vorausgezahlt wurden, der sonstige betriebliche Aufwand einen Posten „Geschenke“ i.H.v. 800 € ausweist. Dabei handelt es sich um Kosten für eine verschenkte Reise an den Gewinner des jährlichen Angelwettbewerbs. Der Posten Zinsaufwand setzt sich je zur Hälfte aus Zinszahlungen für lang- und kurzfristige Darlehen zusammen und beträgt 6.000 €. Der relevante Gewerbesteuerhebesatz beträgt 380 %.
Aufgabe 2 (30 Punkte)
Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen von A unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Sachverhalte sowie der Informationen aus Aufgabe 1. Diskutieren Sie in diesem Zusammenhang auch die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Einnahmen.
Immer dann, wenn das Geschäft mit den Anglern schlecht läuft, versucht A sein Einkommen als Straßenmusikant, obwohl er keine Ausbildung als Musiker hat. Seine musischen Fähigkeiten erreichen keine künstlerische Gestaltungshöhe, denn er spielt lediglich bekannte Songs ohne eigene Kreativität bei der Interpretation. Vor seinem Klavier steht ein Hütchen, in das die Passanten freiwillig einen Obolus werfen können. Dem Kassenbuch 2006 sind Einnahmen i.H.v. 12.539 € zu entnehmen. Demgegenüber stehen Ausgaben lediglich für seine Verpflegung i.H.v. 1.105 € sowie Ausgaben für die wöchentliche Bewirtung seiner Lebensgefährtin in ihrem Lieblingsrestaurant i.H.v. 2.500 €. Das Klavier, das er am 01.06.2004 für 15.000 € anschaffte hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Am 01.11.2006 veräußert A sein Klavier für 13.500 € und verwendet den erhaltenen Erlös am selben Tag zum Erwerb eines höherwertigen Klaviers, das 20.000 € kostet und auch tatsächlich 10 Jahre (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) genutzt werden soll.
Als weitere Geldquelle erweist sich die Angelfreunde-GmbH, denn diese schüttet im April 2006 nach Abzug von Kapitalertragsteuer 6.700 € an A aus.
Im Jahr 2006 kann A als abziehbare Sonderausgaben 2.100 € geltend machen. Außerdem kann er dem Finanzamt außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG i.H.v. 7.500 € belegen.
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