Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.
Kann mir vielleicht jemand bei der Lösung helfen?
Bauunternehmer Hochstein entnimmt seinem Betriebsvermögen 20 Aktien im Nennwert von je 50 € = insgesamt 1.000 €, die in der Bilanz mit 1.500 € zu Buch stehen. Er hat für diese Aktien ursprünglich 1.800 € gezahlt. Am Tag der entnahme beträgt der Börsenkurs je Aktie 200 €. Mit welchem Betrag muss Hochstein die Entnahme buchen? Wie hoch ist der sich durch die Entnahme evtl. ergebende außerordentliche Ertrag?
Meine Lösungsansätze sind:
Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu buchen. Dieser deckt sich mit den Wiederbeschaffungskosten am Tage der Entnahme, also dem Börsenkurs. Bei einem Börsenkurs von 200 € ist die Entnahme daher mit 4.000 € (20 x 200 €) zu buchen.
Der Unterschied zwischen dem Bilanzwert und dem Teilwert ergibt den außerordentlichen Gewinn bzw. Verlust. In diesem Falle ist also durch die Entnahme ein außerordentlicher Gewinn von 1.500 € (20 x 50) (Bilanzwert) abzüglich 4.000 € (Teilwert) = 2.500 € entstanden.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!:clap: