Ausnahmefälle werden zur Regel - Bundesländer werden in Brüssel Fristverlängerungen für ihre Gewässer beantragen

    • Offizieller Beitrag

    Leipzig. Die Mehrheit der Gewässer in Deutschland wird bis 2015 nicht die zentralen Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen. Viele Bundesländer werden daher eine Verlängerung der Frist bei der EU beantragen. Das ist das Ergebnis einer Expertentagung, zu der sich rund einhundert Vertreter aus Behörden, Verbänden und Wissenschaft in Leipzig getroffen haben. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht zwar vor, dass sich alle Gewässer bis 2015 in einem "guten Zustand" befinden sollen. Die Richtlinie lässt aber auch Ausnahmen zu, bei denen Fristen verlängert oder die Umweltziele abgeschwächt werden können, wenn die Umweltziele aus objektiven Gründen nicht rechtzeitig erreicht werden können.

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