hallo,
werde demnächst eine ausbildung zum bankkaufmann mit der vorbildung der mittleren reife beginnen. ich war jedoch noch ein weiteres jahr auf dem wirtschaftsgymnasium in klasse 11 und habe eine versetzung in klasse 12 erhalten, jedoch aufgrund der ausbildung nicht angetreten.
besteht nun nach sehr guter abschlußprüfung in der ausbildung die möglichkeit, das mir das kultusministerium oder wer auch immer die fachhochschulreife zuspricht und ich somit direkt nach der ausbildung in hessen studieren kann? derzeit wohne ich allerdings noch in baden-württemberg und werde auch bis ausbildungsende dort wohnhaft bleiben.
die ausbildung versuche ich auf zwei jahre zu verkürzen!
betonung liegt auf die versetzung in klasse 12! am abendgymnasium könnte ich die fachhochschulreife innerhalb eines jahres damit nachholen, evlt. geht es aber auch anders und damit schneller!
bin nach ende der zweijährigen ausbildung 24 jahre alt!
danke für alle antworten zum thema!