Hallo,
ein Rettungswagen wird am 10.08.01 gekauft. Die Firma berechnet für das Fahrzeug 85.680,00 Euro (inkl. 19% MWSt). Die entsprechende Nutzungsdauer soll hier laut AfA-Tabelle 6 Jahre betragen.
Erstellen Sie dazu den vollständigen Abschreibungsplan (Tabelle) bei linearer Abschreibung.
Meine Frage:
Muss ich hier im ersten Abschreibungsjahr nur 5 Monate berücksichtigen?
Wenn ja, sieht es dann wie folgt aus:
a) 72000,- (netto) / 6 = 12000,-
Für das 1. Jahr= 12000,-/12x5=5000,-
1. Jahr 5000,- = Restbuchwert 67000,-
2. Jahr 12000,-= Restbuchwert 55.000,-
3. Jahr 12000,- = Restbuchwert 43000,-
und so weiter...
oder muss ich wie folgt vorgehen:
b) 72000,- / 6 = 12000,-
Für das 1. Jahr=12000,-/12x5=5000,-
1. Jahr 5000,- = Restbuchwert 67000,-
67000,-/5=13400,-
2. Jahr 13400,- = Restbuchwert 53600,-
3. Jahr 13400,- = Restbuchwert 40200,-
und so weiter...
Wie gehe ich vor? Bei a) bleibt aber ein Restwert von 7000,-. Kann doch nicht sein, oder?
Kann mir jemand helfen?
Gruß doerle
lineare Abschreibung
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doerle -
17. Januar 2008 um 00:19 -
Erledigt
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Aktueller Stand der Gesetzgebung ist, dass im ersten Jahr monatsgenau abgeschrieben werden muss, das sind in diesem Jahr für 5 Monate 5.000,00 €. Die verbleibenden 7.000,00 € sind im letzten Jahr abzuschreiben, da bis dahin ja auch 7 Monate weniger als die Gesamtdauer abgeschrieben worden sind.
Gruß Dörte -
Das habe ich mir schon gedacht. Auf die letzten 7 Monate hätte ich auch kommen können.
Vielen Dank
Gruß doerle -
Die Vereinfachungsregel wurde mittlerweile abgeschafft, es ist (leider) M
monatsgenau abzuschreiben.