"E kauft bei V eine Maschine, die F für V zu E transportiert. L ist ein Mitarbeiter von F und führt den Transport durch. Dabei wird L in einen Unfall verwickelt bei dem die Schuldfrage nicht zweifelsfrei feststeht. Die Maschine wird bei dem Unfall beschädigt.
a) Wer ist berechtigt Schadensersatzansprüche wegen der
beschädigten Maschine zu stellen?
Grundsätzlich hat F zunächst gem. §§ 425, 428 HGB für den Schaden zu haften.E und V können gem. §§ 421 Abs. 1 HGB Schadensersatz stellen
Für mich ergibt sich noch ein Problem was ist mit §§ 285 (Schuldfrage Unfall)428 (Gesamtgläubiger), 447 (Gefahrenübergang) BGB muss ich die beachten?
b) Prüfen sie den bzw. die Schadensersatzansprüche!
Ich habe keinen Plan wie man so etwas macht
c) Wie hat sich der Güterkraftverkehrsunternehmer gegen die mögliche Haftung aus dem Frachtvertrag abzusichern?
F muss einfach eine Transportversicherung abschließen. (oder nicht?)
Danke für eure Hilfe;)
Jasmin