Hallo ihr lieben Leute,
ich bin Fernschüler und darf mich gerade mit "Unternehmensrecht" auseinandersetzen. Ich finde das Thema tatsächlich sehr interessant. Leider sind nun die Einsendeaufgaben dermaßen hammerschwer, dass ich teilweise gar keinen Ansatz finde. Ich hoffe, hier findet sich irgend jemand, der mir weiterhelfen kann.
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Hier die erste Aufgabe:
A und B gründen die A & B Kommanditgesellschaft (KG) zum Betrieb eines Handelsgewerbes. A wird Komplementär und B wird Kommanditist. Außerdem erhält B Prokura. A und B vereinbaren dazu, dass die Prokura auf Geschäfte bis zu einer Höhe von 20.000 € beschränkt sein soll.
Noch vor der Eintragung der KG in das Handelsregister nimmt B im Namen der KG beim Kreditinstitut K einen Kredit in Höhe von 80.000 € auf. Dabei ist dem K nicht bekannt, dass B auch Kommanditist der KG ist.
Nachdem die KG im Handelsregister eingetragen ist, bestellt B dem K zur Sicherung dieses Kredites eine Grundschuld auf dem Betriebsgrundstück der KG.
a) Prüfen und begründen Sie, ob die Kreditaufnahme und die Grundschuldbestellung wirksam sind.
b) [FONT="]Prüfen und begründen Sie, wer für die Rückzahlung des Kredites haftet.
Und hier der zweite Fall:
[/FONT] Das Kreditinstitut K hat der H & M GmbH & Co. KG ein Darlehen in Höhe von 100.000 € gewährt. Die KG hat zwei Kommanditisten, H und M. H hat sauf seine im Handelsregister eingetragene Einlage in Höhe von 20.000 € erst 15.000 € an die KG gezahlt; nach dem Gesellschaftsvertrag beträgt die Pflichteinlage des H 30.000 €. M hatte sich im notariell bekundeten Gesellschaftsvertrag verpflichtet, ein Grundstück in die Gesellschaft einzubringen, wobei die Gesellschafter davon ausgingen, dass das Grundstück einen Verkehrswert von 70.000 € hat. M hat das Grundstück der KG übereignet. Im Handelsregister ist die Einlage des M mit 50.000 € beziffert. Erst nachträglich stellt sich heraus, dass das Grundstück lediglich 30.000 € wert ist.
Prüfen und begründen Sie: Kann das Kreditinstitut K wegen des der KG gewährten Darlehens, das mittlerweile fällig ist, die Kommanditisten H und M in Anspruch nehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Meine "Vermutungen":
also zu 1a stelle ich mir vor, dass die Prokura nach außen nicht beschränkt ist, weil sie Dritten gegenüber nicht wirksam eingeschränkt werden kann. Die Kreditaufnahme ist in Ordnung, weil sie zum Umfang der Prokura gehört. Die Grundstücksbelastung ist nicht ok, weil er das nur mit besonderer Erlaubnis dürfte (§ 49 HGB). Sie ist also schwebend unwirksam. Stimmt das? oder bin ich auf dem Holzweg? Das Ergebnis hat jetzt natürlich auch Auswirkungen auf b). Welche Auswirkungen hat es denn auf den Kreditvertrag, wenn die Grundschuld unwirksam ist (wenn also der Komplementär diese nicht nachträglich genehmigen würde)? Dann ist doch eigentlich auch der Kreditvertrag hinfällig. Tritt dann an die Stelle der Grundschuld der Kommanditist mit unbeschränkter Haftung?
Zu 2: Ich blick bei dieser Aufgabe überhaupt nicht richtig durch... Ich versteh das jetzt so, dass dem H noch 5.000 € auf seine Pflichteinlage fehlen, dem M sogar 20.000 €. Da sie beide ihre Hafteinlage, die ins HR eingetragen wurde noch nicht geleistet haben, müssen sie in der Höhe ihrer Hafteinlage haften. Leider befürchte ich, dass ich da irgendwas grobes übersehen hab. Das ist eine von vier Aufgaben (insgesamt 100 Punkte) und darauf bekommt man 25 Punkte, also wird das wohl noch nicht alles gewesen sein...
Ich weiß, ich weiß, das sind ziemlich lange Fragen, aber ich hoffe dennoch, dass mir jemand ein paar Tipps geben kann...
Danke und viele Grüße
Sabine