Umsatzkostenverfahren

  • Hallo Mitstudierende,


    brauche hilfe in folgender Frage:

    "Das Umsatzkostenverfahren ist in jedem Fall dem Gesamtkostenverfahren vorzuziehen, da letzteres eine geringere Aussagekraft besitzt."

    Begründen Sie ihre entscheidung!

  • Also das Umsatzkostenverfahren ist ein Verfahren der GuV zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden hier die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.

    Bei der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) ausgewiesen.

    Nach Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des betrieblichen Bereichs.

    Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge, Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren identisch.

    Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird.

    Das Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden - i.d.R. nur unternehmensintern möglichen - Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten besser zur zielorientierten Führung.


    Du findest hier auch etwas im HGB und zwar

    § 275 - § 285 - § 314

    Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen

    Einmal editiert, zuletzt von nefertari (27. Dezember 2007 um 06:34)