Gewerbe abmelden ... dann Geldeingang

  • Angenommen man hat ein nebenberufliches Gewerbe und möchte weil schon länger nichts mehr umgesetzt wird ... dieses abmelden. Es stehen aber noch paar Rechnungen aus, d.h. sie wurde noch nicht bezahlt, sollen aber wenn auch verspätet.

    Ist es irgendwie problematisch wenn man das Gewerbe abmeldet und dann ein Monat später oder so das Geld bekommt. Immerhin muss man was abführen und das theoretisch vom nicht mehr existierenden Gewerbe. Macht es irgendwelche Probleme fürs Finanzamt?

  • Hallo

    Nein dies stellt kein Problem dar - da diese Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit in der Regel in Deiner Einkommensteuererklärung mit angegeben werden müssen. Solltest Du regelmäßig einen Umsatzsteuervoranmeldung erstellt haben, sind diese Ausgangsrechnungen verbucht und somit wurde die anfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.