21. Dezember 2007 um 13:00 Offizieller Beitrag #1 Das Recht, einen Doktortitel zu verleihen, liegt in Deutschland ausschließlich bei den Universitäten. Dem liegt der außerordentlich bewährte Gedanke der Einheit von Forschung und Lehre zu Grunde. Derzeit gibt esWeiterlesen...