Hi,
hoffe, daß Ihr mir helfen könnt:
Habe hier eine Aufgabe, in der heißt es:
In den Zinsaufwendungen ist ein Damnum i.H.v. 10.000 für ein Fälligkeitsdarlehen von 200 T€, Zinssatz 6%. (Laufzeit 10 Jahre)
Was mach ich jetzt mit dem Damnum zur Berechnung der GewSt nach neuem Recht?
Also die Zinsen fallen unter die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 a, aber was passiert mit dem Damnum?
Fällt das auch unter § 8 Nr. 1a? mit 1000?
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß
Alex
GewerbeSteuer - Damnum
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dougen -
16. Dezember 2007 um 11:46 -
Erledigt
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Moin,
ich habe gerade mal ganz kurz in die Richtlinien geschaut und folgendes gelesen.
"Abschnitt 46 GewSt R
Begriff der Entgelte für Dauerschulden
Zu den Entgelten für Dauerschulden gehören ... Das gleiche gilt für ... wie z.B. das Damnum ..., das Disagio."
Da in § 8 Nr. 1a GewStG (2008) von genau diesem Begriff (Entgelte für Dauerschulden) die Rede ist, kann ich dir ziemlich sicher sagen, dass ein Damnum ebenfalls dazugehört.
Gruß aus Bremen