Hallo,
ich habe ein Problem mit Begrifflichkeiten und zwar beschäftige ich mich gerade mich Asset Backed Securities und bin bei der steuerlichen Betrachtung auf die Begriffe "on-balance-sheet-Transaktion" und "off-balance-sheet-Transaktion" gestoßen, kann diese aber nicht richtig einordnen, was sie nun zu bedeuten haben.
Habe auch mal recherchiert, was man eigentlich darunter versteht. So soll on-balance-sheet 'bilanzwirksam' und off-balance-sheet 'bilanzunwirksam' oder 'bilanzbefreiend' bedeuten, es hilft mir aber nicht wirklich weiter. Hier dazu der Textabschnitt aus dem ich das habe:
Zitat
2. Steuerliche Implikationen von ABS-Transaktionen
2.1. Grundsätzliche Überlegungen
Dier ertragssteuerlichen Konsequenzen er Securitisation beurteilen sich aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz grundsätzlich anhand der wirtschaftlichen Vermögenszugehörigkeit der Forderungen, die der Transaktion zugrunde liegen. In diesem Sinne unterscheidet man "on-balance-sheet"- und "off-balance-sheet"-ABS-Transaktionen: Im ersten Fall handelt es sich wirtschaftlich um eine Darlehnsgewährung gegen Sicherungsabtretung, im zweiten liegt auch wirtschaftlich ein Forderungsverkauf an das SPV (Anm ich: Special Purpose Vehice; Zweckgesellschaft) vor. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf "off-balance-sheet"-ABS-Transaktionen. Zur handelsrechtlichen Bilanzierung nimmt im Übrigen der Beitrag "Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach HGB" Stellung.
Vor allem die Passage mit der Darlehnsgewährung verwirrt mich, da ich nicht wüsste wo bei ABS-Transaktionen Verbindlichkeiten entstehen, dies ist in der folgenden Argumentation aber noch mal wichtig, wenn es um die Diskussion von Dauerschulden geht. :confused:
Über schnelle Erleuchtung würde ich mich freuen