Ist die Einspruchsfrist richtig ?

  • Hallo,

    Die Einkommensteuererklärung wurde am 12.10.2002 abgegeben.
    Erhalt des Einkommensteuerbescheid ist der 11.11.2002
    Diese wurde am 10.11.2002 zur Post gegeben.

    Es wurden keine Werbungskosten berücksichtigt. Somit kann ich ja Einspruch beim Finanzamt einlegen.
    Liege ich da Richtig wenn ich sage das der Bescheid am 11.11 als bekannt gilt und die Einspruchsfrist ( 1 Monat) am 10.12 abläuft ?
    Wenn Zeit in Verzug ist kann dieser Einspruch auch erstmal ohne Begründung aber schriftlich erfolgen.

    Richtig ????!


    gibt es auch nach eine ablehnenden Entscheidung des Finanzamtes auf Änderung der Einkommensteuerveranlagung 2002 noch Möglichkeiten?

  • stimmt drei tage nachdem er bei der Post aufgegeben worden ist.......
    AO § 122 Abs 2

    aber was kann man den tun wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt????

    da muß es doch noch ein weg geben bevor man vor Verwaltung´s ? Gericht geht ??!!

  • wenn der Einspruch abgelehnt ist, wird es wohl das Verwaltungsgericht sein, ein weiterer Einspruch zur Ablehnung wird bei den Beamten keinen Sinn ergeben