Hallo,
Die Einkommensteuererklärung wurde am 12.10.2002 abgegeben.
Erhalt des Einkommensteuerbescheid ist der 11.11.2002
Diese wurde am 10.11.2002 zur Post gegeben.
Es wurden keine Werbungskosten berücksichtigt. Somit kann ich ja Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Liege ich da Richtig wenn ich sage das der Bescheid am 11.11 als bekannt gilt und die Einspruchsfrist ( 1 Monat) am 10.12 abläuft ?
Wenn Zeit in Verzug ist kann dieser Einspruch auch erstmal ohne Begründung aber schriftlich erfolgen.
Richtig ????!
gibt es auch nach eine ablehnenden Entscheidung des Finanzamtes auf Änderung der Einkommensteuerveranlagung 2002 noch Möglichkeiten?