Hallo habe ien Frage zu obiger Einsendeaufgabe.
Erstmal die Aufgabe:
ZitatK ist an einem Grundstück von V interessiert. Nach Verhandlungen verpricht V dem K während eines Gespräches, ihm das Grundstück zu übereignen.
Als K nach drei Tagen telefonisch nachfragt, erklärt V, dass er sich die Sache nochmals überlegt habe und er vom Verkauf des Grundstückes Abstand nehmen wolle.
K ist der Auffassung, es sei ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Daher müsse V ihm das Grundstück übereignen.
Prüfen und Begründen Sie: Hat K gegen V einen Anspruch auf Überreignung des Grundstücks?
Meine Meinung dazu:
Ein Vertrag kam zustande, da die Willenserklärungen übereinstimmten, das Angebot angenommen wurde. Dies wurde in einem persönlichen Gespräch geklärt.
Andererseits ist für die Übereignung eines Grundstückes ein notarieller Vertrag notwendig und dies ist hier nicht gegeben. Aus diesem Grund gibt es keinen Anspruch auf Übereignung.
Was ist nun richtig??