Hallo, an alle,
In §286 (3) HGB wird die Anhangspflicht eingeschränkt ("kann unterbleiben")
Auf welchen in der Praxis häufig anzutreffenden Fall trifft diese Einschränkung zu?
Vielen Dank
Verbindlichkeiten im Anhang §286 HGB
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onkel -
20. November 2007 um 18:09 -
Erledigt
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Hallo Onkel!
hast du schon eine Lösung? Hänge an der gleichen Aufgabe.
Wäre für jede Hilfe dankbar.
LG -
Hallo werni35,
nachdem über drei Jahre seit dem Eintrag von onkel vergangen sind, kann wohl nicht mehr mit einer Antwort von seiten onkels gerechnet werden. Was ist denn Dein Lösungsansatz zur Fragestellung ?
Grüße
Donald