Hallo, liebe Leidensgenossen.
Habe einen absoluten Hänger beim Heft STW02 und da mit der Aufgabe 4 :confused:
Hier mal die Aufgabe:
a)
Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn in Höhe von 100000 Euro.
Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:
Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt,
dass das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix unangemessen hoch ist.
Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100000 Euro waren 75000 Euro
angemessen.
Des Weiteren wird festgestellt, dass Karl Asterix ein Gebäude an die GmbH
vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50000 Euro, ortsüblich wären
30000 Euro Miete.
Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2002 eine
steuerfreie Investitionszulage von 40000 Euro.
Die GmbH hat für das KJ. 2002 15000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
von 20000 gebildet.
Wie hoch ist die für das KJ. 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer?
Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.
b)
Im KJ. 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
Karl Asterix in Höhe von 70000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt durch die Ausschüttung
zusätzlich bei dem ledigen Karl Asterix an?
Unterestellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung keine
Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.
Falls irgendeinem was hierzu einfällt, wäre ich für eine Info dankbar.
LG Jörg