Einsendeaufgabe STW02, Aufgabe 4, ILS

  • Hallo, liebe Leidensgenossen.

    Habe einen absoluten Hänger beim Heft STW02 und da mit der Aufgabe 4 :confused:

    Hier mal die Aufgabe:
    a)

    Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
    Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn in Höhe von 100000 Euro.
    Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt,
    dass das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix unangemessen hoch ist.
    Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100000 Euro waren 75000 Euro
    angemessen.

    Des Weiteren wird festgestellt, dass Karl Asterix ein Gebäude an die GmbH
    vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50000 Euro, ortsüblich wären
    30000 Euro Miete.

    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2002 eine
    steuerfreie Investitionszulage von 40000 Euro.

    Die GmbH hat für das KJ. 2002 15000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
    geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
    von 20000 gebildet.

    Wie hoch ist die für das KJ. 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer?
    Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

    b)

    Im KJ. 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 70000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt durch die Ausschüttung
    zusätzlich bei dem ledigen Karl Asterix an?
    Unterestellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung keine
    Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Falls irgendeinem was hierzu einfällt, wäre ich für eine Info dankbar.

    LG Jörg

  • [Hallo Jörg :),
    wie ich sehe hast du die Antwort zu STW2 Aufgabe Nr. 4 gesucht?
    Das tue ich auch, wenn du sie schon hast wäre es richtig toll von dir wenn du mir da aushelfen könntest?
    Grüße
    Karin:D

  • Hallöchen Karin,

    noch eine Verzweifelte unter den Sehenden :D. Habe die Aufgabe mittlerweile gelöst, aber noch nicht eingeschickt zum korrigieren. Hier die Lösung, ohne Garantie auf Richtigkeit:

    Der Steuerbilanzgewinn 2002 betrug vor der Korrektur durch das Finanzamt 100.00,- €. Das Finanzamt beanstandete die Posten Geschäftsführergehalt und Vermietung des Firmengebäudes. Nach der Korrektur betrug der Steuerbilanzgewinn 145.000,- €.

    Die steuerfreie Investitionszulage in Höhe von 40.000,- € bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt (§ 24 S.1 Nr. 1 KStG).

    Steuerbilanzgewinn 2002 100.000,- €
    + Korrektur (verdeckte Gewinnausschüttung) 45.000,- €

    Steuerbilanzgewinn 2002 145.000,- €

    * 25% Körperschaftssteuersatz 36.250,- €
    ./. Körperschaftssteuervorauszahlungen 15.000,- €

    zu leistende Körperschaftssteuernachzahlung 21.250,- €

    Steuerbilanzgewinn 2002 145.000,- €
    ./. Körperschaftssteuernachzahlung 21.250,- €
    ./. Körperschaftssteuerrückstellungen 2003 20.000,- €

    Jahresüberschuss nach Steuern 103.750,- €

    4.b) Bei dem Gesellschafter Karl Asterix, der zugleich Anteilseigner der GmbH ist, handelt es sich bei der Gewinnausschüttung um Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr.1 EStG. Diese Einkünfte werden im Rahmen seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung erfasst und sind zur Hälfte gemäß § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren). Die Einkommenssteuer wird wie folgt berechnet:

    Einnahmen * 50% = Einkünfte
    70.000,- € * 50% = 35.000,. €

    Der persönliche Steuersatz von Asterix beträgt 35%

    Einkünfte * Steuersatz = Einkommen
    35.000,- * 35% = 22750,- €
    Der Geschäftsführer Asterix muss für das Jahr 2002 12.250,-€ Einkommenssteuer zahlen.

    Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter.


    LG Jörg

  • Aufgabe 4a)
    Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
    Die GmbH erzielte im KJ. 2006 einen Bilanzgewinn in Höhe von 100.000 Euro.
    Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt:

    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2006 eine
    steuerfreie Investitionszulage von 40.000 Euro.

    Die GmbH hat für das KJ. 2006 10.000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
    geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
    von 20000 gebildet.

    Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000€ sind nur 80.000€ angemessen. Karl Asterix hat eine Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50.000€, ortsüblich wären 40.000€

    Wie hoch ist die für das KJ. 2006 festzusetzende Körperschaftssteuer?
    Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

    Aufgabe 4b)

    Im KJ. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 80.000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer?

    Unterstellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen in Höhe von 10.000€ bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.


    Ich habe die Aufgabe so gelöst ich bin mir aber unsicher ob es stimmt ich bitte um euere Hilfe. STW02 Aufgabe 4
    Danke im Voraus


    Jahresüberschuss 100.000€
    Steuerfreibetrag -40.000€

    Nicht abziehbarer Aufwand (KStG) + 30.000€
    Verdecktes Gewinnausschüttung
    Gewinnausschüttung Zu hohe Mitte
    (50.000€ - 40.000€) +10.000€

    Überhötes Geschäftführergehalt
    ( 100.000 € - 80.000 €) +20.000€

    Zu verscheuerndes Einkommen bzw. KStG =120.000€
    25% festzusetzende KStG für das Kj 2006 30.000€


    Aufgabe 4b)
    Einnahmen x 50% = Einkünfte
    80.000€ x 50% = 40.000€

    40.000€ - 920 = 39.080€ Einkünfte aus nicht selbst ständiger Arbeit

    10.000€ Einkünfte aus Kapitalvermögen
    - 1.370€ Sparfreibetrag § 20 Abs 4 EStG
    - 51€ Werbungskosten § 9a Nr2 EStG
    8.579€ Einkünfte

    39.080€ + 8.579€ = 47.659€

    47.659€ Einkünfte
    - 36€ Sonderpauschalbetrag
    47.623€ Zu versteuerndes Einkommen

    47.623€ x 35% Steuersatz = 16.668,05€

    47.623€ - 16.668,08€ = 30.954,95€ zu zahlendes Einkommensteuer

  • Hallo Andrea,

    auch ich habe lange über der Aufgabe 4 gesessen, weil sie m.E. nicht ganz klar formuliert war. Daher habe ich meinen Tutor gefragt: Also die Aufgaben 4a und 4 b sind völlig getrennt voneinander zu betrachten, die Rechnung ist also viel einfacher und es wird nichts aus 4 a (vGA) berücksichtigt. Sobald ich dazu komme, mache ich die Aufgabe 4 b fertig und maile Dir mein Ergebnis zum Vergleich. ok?

    LG
    engel 1001

  • Hallo, vielleicht könnt Ihr mir ja auch helfen.

    Ich habe für den 2006er Fall folgende Lösungen errechnet, allerdings noch nicht abgegeben. Will das erst noch checken. Was haltet Ihr davon:

    Aufgabe 4
    a)
    Steuerbilanzgewinn 2006 100.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Gehalt 20.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Miete 10.000,00 30.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = zu versteuerndes Einkommen 130.000,00
    ./. Körperschaftsteuer-VZ 10.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Bemessungsgrundlage 120.000,00
    = davon 25% ergibt eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 30.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Diese Lösung geht davon aus, dass 1. Die Rückstellung bereits im Steuerbilanzgewinn berücksichtigt wurde, ebenso ausgehend davon, dass die steuerfreie Investitionszulage nicht Gewinnerhöhend war.

    Ausgehen davon, dass die Rückstellung noch gebucht werden muss wäre der Gewinn 80.000 Euro + verdeckte Gewinnausschüttungen i.H. von 30.000 Euro abzüglich der Vorauszahlungen 10.000 Euro und aus der daraus resultierenden Bemessungsgrundlage von 100.000 ergäbe dies eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 25.000 Euro.

    Ausgehend davon, dass die steuerfreie Investitionszulage den Gewinn erhöht hat wäre der Gewinn 100.000 Euro + verdeckte Gewinnausschüttungen i.H. von 30.000 Euro abzüglich der Investitionszulage von 40.000 Euro abzüglich der Vorauszahlung 10.000 und aus der daraus resultierenden Bemessungsgrundlage von 80.000 ergäbe dies eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 20.000 Euro.

    Ausgehend davon, dass sowohl die Rücklage noch nicht gebucht wurde als auch die steuerfreie Investitionszulage den Gewinn erhöht hat, wäre der Gewinn 80.000 Euro zuzüglich verdeckte Gewinnausschüttungen i.H. von 30.000 Euro abzüglich der Investitionszulage von 40.000 Euro abzüglich der Vorauszahlung 10.000 und aus der daraus resultierenden Bemessungsgrundlage von 60.000 ergäbe dies eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 15.000 Euro.


    b)
    Gewinnausschüttung 80.000 €
    Davon 50% nach §3 Nr. 40 EStG 40.000 €
    + Zinseinnahmen Festgeld 10.000 €
    = Einkünfte aus Kapitalvermögen 50.000 €
    ./. Sparerfreibetrag (wurde in 2007 gesenkt) 750 €
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag §9a Nr.2 EStG 51 €
    = zu versteuernde Einkünfte 49.199 €
    ./. Sonderausgaben Pauschbetrag §10c EStG 36 €
    = zu versteuerndes Einkommen 49.163 €
    ‚* Persönlicher Steuersatz von 35% 17.207,05 € = Einkommensteuer

  • Ich weiß ja nicht, wie Deine Aufgabenstellung war. Aber bei mir stand drin, dass die aufgeführten Sachverhalte sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt haben (und damit sind alle Sachverhalte gemeint).
    Danach gehend musst Du die vGA's hinzurechnen, gleichfalls die bisher gezahlte sowie zurückgestellte KöSt, und die Investitionsrücklage muss abgezogen werden. Ergibt einen körperschaftsteuerlichen Gewinn von 120.000 und eine KöSt von 30.000.
    Bei b) kannst Du von der errechneten ESt noch die anrechenbare Kapitalertragsteuer abziehen, die von der GmbH bereits einbehalten wurde.
    LG, Luckygirl

  • Hallo zusammen,
    jetzt bin ich toal verunsichert. Bei Aufgabe 4b . Ich habe da ein anderes ergebniss raus und zwar 876,20 zahlende Einkommenssteuer. Weiß jemand die richtige Antwort??????. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!
    Gruß Flip

  • Dann stimmt was nicht bei Dir. Von dem bei Katze genannten Ergebnis müssen noch die 16.000 Kapitalertragsteuer abgezogen werden. Ansonsten stimmt die Rechnung. Bleiben 1.207,05 noch zu zahlende Steuer.
    LG, Luckygirl

  • Huhu,

    ich habe jetzt bei a) folgende Lösung:

    Steuerbilanzgewinn 2006 100.000,00
    HINZURECHNUNGEN
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Gehalt 20.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Miete 10.000,00 30.000,00
    + Körperschaftsteuer-VZ 10.000,00
    + Rückstellung Körperschaftsteuer 20.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Gewinn nach Hinzurechnungen 160.000,00
    ABZÜGE
    ./. steuerfreie Investitionszulage 40.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Gewinn & zu versteuernder Gewinn (Bemessungsgrundlage) 120.000,00
    = davon 25% ergibt die festzusetzende Körperschaftsteuer 30.000,00

    Aber bei b) verstehe ich das nicht...

    Zitat

    on dem bei Katze genannten Ergebnis müssen noch die 16.000 Kapitalertragsteuer abgezogen werden.

    ... warum 16.000 Euro abziehen?
    Die Kapitalertragssteuer ist doch 30%.
    Sprich von den 80.000 wären 30 % = 24.000 und nicht 16.000 (20%)
    Meine Lösung zu b) sieht momentan so aus:
    Gewinnausschüttung 80.000 €
    Davon 50% nach §3 Nr. 40 EStG 40.000 €
    + Zinseinnahmen Festgeld 10.000 €
    = Einkünfte aus Kapitalvermögen 50.000 €
    ./. Sparerfreibetrag (wurde in 2007 gesenkt) 750 €
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag §9a Nr.2 EStG 51 €
    = zu versteuernde Einkünfte 49.199 €
    ./. Sonderausgaben Pauschbetrag §10c EStG 36 €
    = zu versteuerndes Einkommen 49.163 €
    [FONT=&quot]‚* Persönlicher Steuersatz von 35% 17.207,05 € = Einkommensteuer[/FONT]


    Zur Vervollständigung auch gleich die anderen Aufgaben angeschlossen:

    Aufgabe 1
    Gewinn §7 GewStG 120.000,00
    + Schuldzinsen 50% §8 Nr. 1 GewStG
    100.000 Euro * 8% 8.000,00
    Davon 50% 4.000,00
    + Miet/Pachtzinsen 50% §8 Nr. 7 GewStG
    Pacht 30.000,00
    WG 140.000,00 (da über 125k)
    Davon 50% 85.000,00
    ./. Kürzung des Einheitswerts §9 Nr. 1 GewStG
    120.000,00
    Davon 140% (§121 a BewG) 168.000,00
    Davon 1,2% 2.016,00
    = Gewerbeertrag 206.984,00
    = Rundung gemäß §11 Abs 1 GewStG 206.900,00
    ./. Freibetrag §11 Abs 1 GewStG 24.500,00
    = verbleibender Gewerbeertrag 182.400,00

    Steuerberechnung Staffel nach §11 Abs. 2 GewStG:
    Für die ersten 12.000,00 1% 120,00
    Für die zweiten 12.000,00 2% 240,00
    Für die dritten 12.000,00 3% 360,00
    Für die vierten 12.000,00 4% 480,00
    Für die restlichen 134.400,00 5% 6.720,00
    = Gewerbesteuermessbetrag 7.920,00
    ‚* Gewerbesteuerhebesatz Mainz 450%
    = Gewerbesteuer 35.640,00


    Aufgabe 2
    Ausgehend davon, dass alle Unternehmer nach §13 Abs. 1 Nr. 1a UStG Soll-Versteuerer sind:

    Unternehmer/Mensch


    Umsatzsteuer
    Vorsteuer

    A


    570,00 Euro im Januar 2007
    Keine

    B


    1.520,00 Euro im März 2007
    570,00 Euro im Januar 2007

    C


    2.090 Euro im April 2007
    1.520,00 Euro im März 2007

    D


    1.277,31 Euro im Juni 2007
    2.090,00 Euro im April 2007

    K


    Keine
    Keine


    Aufgabe 3
    a)[FONT=&quot] [/FONT]Sonstige Leistungen im Sinne des §3 Abs. 9 UStG
    b)[FONT=&quot] [/FONT]Steuerbar , da sonstige Leistung als Unternehmer im Rahmen des Unternehmens im Inland gegen Entgelt nach §1 Abs. 1 UStG.
    Steuerpflichtig, da kein Ausschluss nach §4 UStG, sonstige Leistung als Unternehmer im Rahmen des Unternehmens im Inland gegen Entgelt nach §1 Abs. 1 UStG.
    c)[FONT=&quot] [/FONT]Die Umsatzsteuer beträgt 638,65 Euro ((5.000/119)*19) und ist im März fällig, da die sonstige Leistung im März komplettiert wurde.

  • Hallo katze,
    da liegst Du leider falsch. Die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften liegt bei 20 % lt. § 43a (1) Nr. 1 EStG (für 2007).
    Und da sie bereits von der GmbH abgeführt wurde kann Asterix sie bei seiner Einkommensteuerschuld anrechen. Ich hatte das seinerzeit auch übersehen, ist aber in der Lösung so vorgegeben.
    LG, Luckygirl

  • Hi Lucky,
    ach Bullshit, hast ja recht :(
    Naja, ich denke ich bin jetzt soweit durch und schicke das mal zur Korrektur.
    Wie es ausgegangen ist sage ich Euch danach :)
    Grüße
    Die Mietze

  • ...hallo Mitstreiter!

    Ich bin auch grad an den Aufgaben und hab voll nen Hänger! Warum werden in der Rechnung eigentlich die 15.000 Euro für den Lagerplatz nicht erwähnt?

    Danke schon mal...:confused:

  • Zu Aufgabe 1:
    Bei dem angemieteten Lagerplatz handelt es sich um Grundbesitz, für den eine Zurechnung der hälftigen Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 7 GewStG somit nicht in Betracht kommt. Keine Hinzurechnung.

  • Hallo Simone,

    im Moment sitz ich nicht über den Aufgaben, aber wenn ich wieder drüber sitze, dann komme ich gern auf deine Hilfe noch mal zurück.

    Lucky

    Dankeschön, das hab ich dann auch raus gelesen :rolleyes:

  • Hallo,
    mein Lernheftcode ist xx6-K21. Irgendwie habt ihr andere Fragen wie ich. Ich hänge total, hat zufällig jemand das gleiche? Ich brauch dringend Hilfe...leider verstehe ich nur Bahnhof.....