- Offizieller Beitrag
Neues Umweltschadensgesetz legt einheitliche Anforderungen für die Sanierung der Umweltschäden fest Ab morgen brechen härtere Zeiten für Verursacher von Schäden an Umweltgütern an: Wer bei einer beruflichen Tätigkeit die Umwelt schädigt, hat diesen Schaden wieder zu beseitigen. Dies besagt das Umweltschadensgesetz (USchadG), das am 14. November 2007 in Kraft tritt. Behörden und Umweltverbände wachen über den Vollzug des Gesetzes. "Das neue Umweltschadensgesetz stärkt das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip", erläutert der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge. "Dies bringt der Umwelt einen Nutzen durch Prävention: Weil Berufstätige, beispielsweise Unternehmer, spätere Schäden auf eigene Kosten zu sanieren haben, schafft das neue Gesetz den Anreiz, sich jetzt so vorsichtig zu verhalten, dass Umweltschäden und damit Sanierungskosten gar nicht erst entstehen."